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Rückerstattung von Leistungen

Wohin soll ich die selbstbezahlte Arztrechnungen senden?

Rückerstattungsbelege oder die Originalrechnung senden Sie zur Rückerstattung an Ihre ÖKK Agentur. Sie erhalten dann die Kosten abzüglich der Kostenbeteiligung zurückerstattet.

 

Woran kann es liegen, dass ÖKK eine meiner Rechnungen noch nicht bezahlt hat?

Vom Rechnungsbetrag wird zuerst immer Ihre Kostenbeteiligung (Jahresfranchise und Selbstbehalt) abgezogen, und zwar solange, bis Ihre Beteiligung komplett bezahlt ist. Wenn der Rechnungsbetrag kleiner ist als Ihre Jahresfranchise, erhalten Sie keine Rückerstattung, sondern lediglich eine Abrechnung zur Übersicht. Dort sehen Sie, dass der Rechnungsbetrag bereits von der Franchise abgezogen wurde und wie hoch Ihre restliche Jahresfranchise noch ist.

 

Muss ich eine Arzt- oder Spitalrechnung zuerst selber bezahlen und erst dann an die ÖKK senden oder umgekehrt? Muss ich den Einzahlungsschein beilegen?

Wenn die Rechnung auf Sie ausgestellt ist, müssen Sie die Rechnung bezahlen. Senden Sie die Rechnung zur Beurteilung und zur schnellen Rückvergütung aber zuvor an ÖKK. Wir empfehlen Ihnen, die Rechnung erst dann zu bezahlen, wenn Sie von uns die Rückerstattung erhalten haben. Damit helfen Sie uns, gegen überhöhte Rechnungen von Leistungserbringern (Ärzte, Spitäler usw.) vorzugehen. Und so können wir gemeinsam verhindern, dass Sie mehr bezahlen als nötig. Falls wir noch keine Kontoverbindung von Ihnen haben, geben Sie uns bitte ein Bank- oder Postkonto für die unkomplizierte und schnelle Rückvergütung an. Wenn wir keine Kontodaten haben, erhalten Sie einen Check ausgestellt. Bei der Post können Sie die Gutschrift einlösen.