Sparmöglichkeiten
Kann ich mit ÖKK Prämien sparen?
Als ÖKK-Kunde haben Sie viele Möglichkeiten, Prämien zu sparen:
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Und wie Sie auch noch Kosten sparen können:
Sistierung bei längerem Militärdienst
Wenn Sie mindestens 60 aufeinanderfolgende Tage Dienst geleistet haben (Militär-, Zivil-, Rotkreuzdienst, Zivilschutz), können Sie die Rückerstattung der Versicherungsprämien für diese Zeit verlangen. Mit dem Marschbefehl können die Grundversicherungsprämien für den Zeitraum unterbrochen werden.
Zurückhaltung bei Arztbesuchen
Wer mit Arztbesuchen zurückhaltend ist, verursacht weniger Kosten und entlastet das eigene Portemonnaie. Der ärztliche Rat unter der Nummer 0844 655 655 steht Ihnen rund um die Uhr und kostenlos für gesundheitliche Fragen zur Verfügung.
Nach Generika fragen
Apotheker können Originalmedikamente durch günstigere Generika (gleiche Inhaltsstoffe wie das Originalpräparat) ersetzen, wenn der Arzt nicht ausdrücklich ein Originalpräparat verschreibt.
Prämienverbilligung bei niedrigem Einkommen
Personen mit niederem Einkommen erhalten Verbilligungsbeiträge von ihrem Wohnkanton, damit sie die Prämien für die Grundversicherung zahlen können. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Wohngemeinde.
Was ist der ÖKK Familienrabatt?
Auf die Zusatzversicherungen ÖKK FAMILY und ÖKK FAMILY FLEX erhalten Kinder bis 18 Jahre einen Familienrabatt von 50%. Bei Jugendlichen von 19 bis 25 Jahre sind es 20%. Voraussetzung: Mindestens ein Elternteil und das Kind schliessen bei ÖKK die Grundversicherung sowie eine dieser Zusatzversicherungen ab. Die Mindestvertragsdauer für die ganze Familie beträgt drei Jahre.
Bietet ÖKK Familien mit mehreren Kindern eine Prämienreduktion an?
Für das dritte und für jedes weitere Kind sind die Zusatzversicherungen bis 18 Jahre gratis. Die Reduktion wird gewährt, wenn die beiden älteren Geschwister maximal 25 Jahre alt sind, im gleichen Haushalt leben und mindestens gleichwertig bei ÖKK versichert sind.
Wer kommt in den Genuss von Prämienverbilligung?
Personen mit bescheidenem Einkommen haben Anspruch auf eine Prämienverbilligung (Subventionen) vom Kanton, damit sie die Prämien für die Grundversicherung zahlen können. Jeder Kanton legt selber fest, wie weit er sich an den Kosten beteiligt und wie er die administrative Abwicklung vornimmt.