Krankenversicherung für Grenzgänger
Die Ausführungsbestimmungen des Abkommens über den Freien Personenverkehr halten fest, dass sich Grenzgängerinnen und Grenzgänger, die in der Schweiz arbeiten, grundsätzlich in der Schweiz versichern lassen müssen.
ÖKK bietet zwei Versicherungsvarianten an.
ÖKK MONDIAL GRENZGÄNGER – Private Krankenversicherung
ÖKK MONDIAL GRENZGÄNGER ist eine private Krankenversicherung, mit welcher Grenzgängerinnen und Grenzgänger nicht mehr den Abkommensbestimmungen über den Freien Personenverkehr unterstehen.
» Mehr zur ÖKK MONDIAL GRENZGÄNGER Versicherung
ÖKK EUROLINE – Gesetzliche Krankenversicherung
ÖKK EUROLINE ist die Grundversicherung für Grenzgängerinnen und Grenzgänger nach Krankenversicherungsgesetz (KVG), gemäss bilateralem Abkommen über den Freien Personenverkehr zwischen der Schweiz, der EU und den EFTA-Staaten.
» Mehr zu ÖKK EUROLINE Versicherung
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Vergleichen Sie die zwei Grenzgängerversicherungen: ÖKK MONDIAL GRENZGÄNGER und ÖKK EUROLINE