ÖKK Euroline
Produktinformationen im Überblick
| ÖKK EUROLINE |
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Obligatorische Grundversicherung für GrenzgängerInnen nach dem Krankenversicherungsgesetz (KVG) |
| Grundversicherung gemäss bilateralem Abkommen Schweiz - EU / EFTA-Staaten (über den Freien Personenverkehr) |
Prämien:
- Prämie für Kinder bis 18 Jahre
- Prämie ab 19 Jahre
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Gesetzliche Kostenbeteiligung vom Behandlungsland (Schweiz oder Wohnstaat)
Schweiz:
- Erwachsene: ordentliche Franchise 300 Franken
- Kinder: keine Franchise
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| Es gelten immer die gesetzlichen Leistungen vom Behandlungsland (Schweiz oder Wohnstaat) |
Leistungsbezug
- in der Schweiz gemäss KVG
- im Wohnstaat gemäss Sozialtarif des Wohnstaates
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| Der Wechsel in die gesetzliche Grundversicherung im Wohnstaat ist problemlos möglich (Beendigung der Arbeitstätigkeit in der Schweiz) |
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