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ÖKK Euroline

Produktinformationen im Überblick

 

ÖKK EUROLINE

Obligatorische Grundversicherung für GrenzgängerInnen nach dem Krankenversicherungsgesetz (KVG)

Grundversicherung gemäss bilateralem Abkommen Schweiz - EU / EFTA-Staaten (über den Freien Personenverkehr)
Prämien:
  • Prämie für Kinder bis 18 Jahre
  • Prämie ab 19 Jahre

Gesetzliche Kostenbeteiligung vom Behandlungsland (Schweiz oder Wohnstaat)

Schweiz:

  • Erwachsene: ordentliche Franchise 300 Franken
  • Kinder: keine Franchise
Es gelten immer die gesetzlichen Leistungen vom Behandlungsland (Schweiz oder Wohnstaat)
Leistungsbezug
  • in der Schweiz gemäss KVG
  • im Wohnstaat gemäss Sozialtarif des Wohnstaates
Der Wechsel in die gesetzliche Grundversicherung im Wohnstaat ist problemlos möglich (Beendigung der Arbeitstätigkeit in der Schweiz)

 

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