Generelles zur Versicherung
Wie bin ich gegen Lohnausfall versichert?
Wenn Sie in einem Angestelltenverhältnis stehen, hat der Arbeitgeber in einigen Fällen nur eine minimale gesetzliche Pflicht, den Lohn bei Krankheit fortzuzahlen. Erkundigen Sie sich bei Ihrem Arbeitgeber, wie lange Sie bei Krankheit den Lohn erhalten.
Wenn sie selbstständig erwerbend sind, tragen Sie von Gesetzes wegen dieses Risiko grundsätzlich selber. Sie können eine Taggeldversicherung abschliessen, um das Risiko zu minimieren.
In beiden Fällen kann es Lücken geben, die bei einer Arbeitsunfähigkeit massive finanzielle Folgen haben können. Wir empfehlen Ihnen deshalb den Abschluss der Taggeldversicherung ÖKK COMPENSA oder die Erwerbsausfallversicherung für Unternehmen.
Kann ich die Unfalldeckung in meiner Krankenversicherung ausschliessen?
Auf dem Versicherungsausweis (Police) ist vermerkt, wie Sie bei Unfall versichert sind. Nur als Erwerbstätiger mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von mindestens 8 Stunden sind sie durch ihren Arbeitgeber obligatorisch gegen Berufs- und Nichtberufsunfälle UVG-versichert. Dann können Sie in der Grundversicherung das Unfall-Risiko mit entsprechender Prämienreduktion ausschliessen. Unfalldeckung online ausschliessen.
Wann muss ich an meiner Police etwas ändern?
Sobald Sie nichterwerbstätig sind oder pensioniert werden, sind Sie nicht mehr über den Arbeitgeber gegen Unfall versichert. Deshalb muss neu auch der Unfall in Ihre Versicherung mit eingeschlossen werden. Für eine Anpassung Ihrer Police kontaktieren Sie uns bitte telefonisch, per Mail oder online.
Gibt es bei ÖKK ein Hausarztmodell?
ÖKK bietet ein Hausarztmodell unter dem Namen ÖKK CASAMED an.
ÖKK CASAMED ist das kostengünstige HMO- und Hausarzt-System, das eine umfassende und ganzheitliche medizinische Betreuung garantiert. ÖKK bietet drei Versicherungsvarianten an: ÖKK CASAMED HMO mit ärztlicher Behandlung im HMO-Center, ÖKK CASAMED HAUSARZT mit ärztlicher Behandlung durch den im Voraus gewählten Hausarzt und ÖKK CASAMED 24 mit telefonischer ärztlicher Beratung und allfälliger Überweisung an einen Arzt in Ihrer Nähe. Entsprechend der Versicherungsvariante ist der Ansprechpartner immer das HMO-Center, der gewählte Hausarzt oder per Telefon Callmed 24 (telefonische Beratung rund um die Uhr). Ausgenommen von dieser Pflicht sind Notfälle und regelmässige Kontrollbesuche beim Frauen- und Augenarzt sowie Kinderärzte.
Bei allen drei Varianten werden Sie, falls medizinisch notwendig, an einen Spezialisten überwiesen.