Unfalldeckung ausschliessen (Grundversicherung)
Erwerbstätige, die mindestens 8 Stunden pro Woche beim gleichen Arbeitgeber tätig und somit unfallversichert sind, können die Unfalldeckung in der Grundversicherung ausschliessen. Pensionierte können gemäss Gesetz (KVG) die Unfalldeckung nicht ausschliessen.
Der Antrag auf Unfallausschluss ist nur rechtsgültig, wenn durch den Arbeitgeber bestätigt wird, dass die oder der Versicherte obligatorisch gegen Berufs- (BU) und Nichtberufsunfälle (NBU) versichert ist (der Antrag bedarf eines Stempels und einer Unterschrift des Arbeitgebers).
» Unfallausschluss Formular