Gesetzliche Krankenversicherung für Grenzgänger - ÖKK EUROLINE
Sobald Sie ein Erwerbseinkommen aus der Schweiz beziehen, unterstehen Sie der obligatorischen Versicherungspflicht, die in der Schweiz gilt. ÖKK EUROLINE ist die Grundversicherung nach Krankenversicherungsgesetz (KVG) für Grenzgängerinnen und Grenzgänger die in der Schweiz arbeiten, gemäss bilateralem Abkommen über den Freien Personenverkehr zwischen der Schweiz, der EU und den EFTA-Staaten.
Beim Abschluss von ÖKK EUROLINE erhalten Sie das Europaformular E106, um sich bei der gesetzlichen Krankenversicherung in Ihrem Wohnstaat registrieren zu lassen. Wenn Sie Ihre Erwerbstätigkeit in der Schweiz beenden, ist der Wechsel in die gesetzliche Versicherung in Ihrem Wohnstaat ohne Probleme möglich. Wir bestätigen Ihnen mit dem Europaformular E104 die Versicherungsdauer bei ÖKK.
Beziehen Sie Leistungen, gelten für Umfang und Kostenbeteiligung immer die gesetzlichen Bestimmungen des Behandlungslandes. Beispielsweise fällt bei einem Leistungsbezug in der Schweiz die ordentliche Franchise von 300 Franken an.
Hier finden Sie die Produktinformationen im Überblick:
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