Versichertenkarte: Chip, Daten und Schutz
Wozu gibt es einen Chip?
Der Chip ist ein Datenträger. Neben administrativen Daten können Sie medizinische Notfalldaten abspeichern lassen. Sie entscheiden dabei selber, was abgespeichert wird und wer die persönlichen Daten sehen kann. Um die Daten abzufragen, muss der Leistungserbringer über den nötigen Zugang und die Infrastruktur verfügen.
Die neue Versichertenkarte ist ein erster Schritt in der E-Health Strategie des Bundes. Dabei geht es um die Schrittweise elektronische Vernetzung im Gesundheitswesen.
Was ist auf dem Chip gespeichert?
Auf dem Chip sind bei der Auslieferung ausschliesslich Ihre administrativen Versichertendaten erfasst. Das sind die Daten, welche auch auf der Karte aufgedruckt sind:
- Name
- Vorname
- Geschlecht
- Geburtsdatum
- AHV-Nummer
- Kartennummer
- Ablaufdatum der Karte
- Name und Kennummer des Versicherers
Weitere medizinische Notfalldaten können Sie zusätzlich ergänzen. Diese Daten können von ÖKK nicht eingesehen werden:
- Postadresse der versicherten Person
- Besondere Versicherungsformen (z.B. HMO-Modell)
- Angaben über Unfall- oder Zusatzversicherungen
- Blutgruppen- und Transfusionsdaten
- Impfungsdaten
- Transplantationsdaten
- Allergien
- Krankheiten und Unfallfolgen
- Medikation
- Kontaktadressen für den Notfall
- Hinweis auf bestehende Patientenverfügung
Wer kann die Daten auf dem Chip lesen?
Grundvoraussetzung ist, dass der Leistungserbringer über die erforderliche Infrastruktur (u.a. Lesegerät) verfügt. Die Leistungserbringer sind nicht verpflichtet, diese Dienstleistung anzubieten.
Wo kann ich meine Notfalldaten abspeichern lassen?
Wenn der Leistungserbringer über die Infrastruktur verfügt, können Sie freiwillig Notfalldaten z.B. beim Hausarzt oder im Spital abspeichern lassen.
Wichtig: Der Leistungserbringer ist nicht verpflichtet, solche medizinischen Daten auf der Karte abzuspeichern und zu lesen. ÖKK hat keinen Zugriff auf diese Daten.
Kann ich meine Daten sperren lassen?
Ja, Sie können gewisse Daten sperren lassen (siehe Folgefragen).
Welche Daten kann ich sperren lassen?
Folgende freiwillige Daten können gesperrt werden:
- Zustelladresse
- Rechnungsadresse
- Versicherungsform
- Angaben zur Unfalldeckung
- Angaben über Zusatzversicherungen
- Daten zur Europäischen Versicherungskarte (Rückseite)
Wenn Sie diese Daten sperren lassen möchten, beantragen Sie das bitte schriftlich innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der neuen Karte bei Ihrer ÖKK Agentur. Wichtig: Der Nachteil dieser Sperrung ist, dass ein Arzt so die Informationen mit der Karte nicht abrufen und überprüfen kann. Zudem können Sie in der Apotheke aufgrund dieser Sperrung möglicherweise nicht alle Medikamente bargeldlos beziehen.
- Medizinische Notfalldaten:
Die medizinischen Notfalldaten können Sie bei einem Leistungserbringer ändern und auch löschen lassen. Zudem können Sie diese Daten durch einen PIN schützen. Weitere Informationen dazu finden Sie bei der Rubrik PUK und PIN Code.
Welche Daten kann ich nicht sperren lassen?
Folgende Daten können nicht gesperrt werden:
- Name
- Vorname
- Geschlecht
- Geburtsdatum
- AHV-Nummer
- Kartennummer
- Ablaufdatum der Karte
- Name und Kennummer des Versicherers
Das sind die Daten, welche Sie auch auf der Karte aufgedruckt lesen können.
Wie ist der Datenschutz gewährleistet?
Falls Sie medizinische Notfalldaten auf Ihrem Chip gespeichert haben, können Sie diese mit einem PIN Code schützen lassen. Diesen Schutz können Sie bei Ihrem Hausarzt aktivieren lassen, falls er über die nötige Infrastruktur verfügt. Falls Sie den PUK Code verloren haben, können Sie über Ihre Agentur eine neue Karte mit einem neuen PUK bestellen.
Weder die Notfalldaten noch PUK und PIN Code sind ÖKK bekannt. Datenschutz und Datensicherheit sind durchgehend gewährleistet.
Wieso steht auf der Karte die neue AHV-Nr.?
Die 13-stellige AHV Nummer wurde zur Sozialversicherungsnummer ausgebaut. Sie wird so zu einer einfachen und eindeutigen Identifikation der versicherten Person. Leistungserbringer verwenden die Sozialversicherungsnummer als Versichertennummer. ÖKK verwendet daneben weiterhin die ÖKK Versichertennummer.
Die AHV-Nr. wird einer Person so früh als möglich nach der Geburt oder nach der Niederlassung in der Schweiz zugeteilt und nicht mehr wie bisher, wenn der Versicherte erstmals Kontakt mit der Sozialversicherung aufnimmt. Im Allgemeinen wird die AHV-Nummer dem Versicherten nur einmal zugeteilt und bleibt Zeit seines Lebens gültig.
Die Nummer basiert nicht auf persönlichen Identifikationsmerkmalen des Versicherten (sie ist eine «nicht sprechende» Nummer).
Weitere Infos: www.zas.admin.ch.
Wo finde ich meine ÖKK Versichertennummer?
Neu ist die Versichertennummer im Unterschriftenfeld auf der Kartenrückseite zu finden.
Ich habe meine Karte verloren. Was muss ich tun?
Bitte beantragen Sie bei Ihrer Agentur eine neue Karte.
Die Daten beim Online Abfragedienst werden automatisch gesperrt, sobald eine neue Versichertenkarte bestellt wird.
Was geschieht mit den Daten bei Kartenverlust?
Die Daten auf dem Chip gehen unwiderruflich verloren, sofern sie nicht vorgängig bei einem Leistungserbringer gesichert worden sind. Sie müssen Ihre medizinischen Notfalldaten neu abspeichern lassen, sobald Sie die neue Karte haben.