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CEO Forum

AUTOR BEITRAG
Roger Hersche
23.10.2009
Mich würde es intressieren ob eine Person abgewiesen wird, wenn Sie an MS leidet aber gerne einen KK- Wechsel machen würde.
Stefan Schena
28.10.2009
Bei der obligatorischen Krankenpflege-Grundversicherung nach KVG (Krankenversicherungsgesetz) darf von Gesetzes wegen niemand abgelehnt werden. Bei den Erwachsenen gibt es keine unterschiedlichen Prämien und es dürfen keine Vorbehalte gemacht werden. Bei den Zusatzversicherungen nach VVG (Versicherungsvertragsgesetz) ist dies anders geregelt: Vorbehalte oder Ablehnungen dürfen gemacht werden. Es besteht hier keine Aufnahmepflicht. Eine Aufnahme in eine Zusatzversicherung oder eine Versicherungserhöhung ist für Personen, die an MS leiden daher schwierig. Wenn eine Zusatzversicherung bereits besteht empfehlen wir, bei der aktuellen Krankenversicherung nicht zu kündigen. Wenn Sie weitere Fragen haben, helfen Ihnen unsere Kundenberater gerne weiter. » Hier finden Sie die Kontaktdaten.

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