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CEO Forum

AUTOR BEITRAG
Richard Brassel
05.06.2009
Ich wohne als Schweizer in Deutschland und bin über die OEKK-Euroline versichert. Muss ich die Arztrechnungen direkt bezahlen oder regelt das die OEKK mit dem Arzt/Spital?
Stefan Schena
10.06.2009
Sie haben das Behandlungswahlrecht in der Schweiz oder in Deutschland. Wenn Sie Leistungen beanspruchen, gelten immer die gesetzlichen Bestimmungen von dem Land, in dem Sie sich behandeln lassen. Sämtliche Leistungen in Deutschland werden über den aushelfenden Träger (E121) in Deutschland abgerechnet. Voraussetzung für die Übernahme der Leistungen in Deutschland ist, dass Sie im Besitz des Formulars E121 sind. Dieses Formular ist eine Bestätigung für Ihren Versicherungsschutz. Wir werden Ihnen in den nächsten Tagen ein Formular zustellen. Wünschen Sie eine Beratung? » Hier erhalten Sie weitere Informationen.

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