FR IT EN AA Kontakt Suche Jobs FAQ print

CEO Forum

AUTOR BEITRAG
Daniela Pellegrini Burkhalter
21.06.2009
Ich besuche einen Aqua Fit-Kurs, weil ich Rückenprobleme habe. Davon wird mir nichts erstattet. Wenn ich aber Krankengymnastik mache, muss mir die Krankenkasse für den Kurs mehr als CHF 200.-erstatten.
Stefan Schena
29.06.2009

Das Krankenversicherungsgesetz (KVG) regelt die Grundversicherung und bestimmt, welche Leistungen von den Krankenversicherer übernommen werden dürfen und welche nicht. Aqua Fit Kurse sind im gesetzlichen Leistungskatalog nicht enthalten. Wir müssen uns an dieses Gesetz halten, wir haben keinen Entscheidungsspielraum. Deswegen dürfen wir dafür keine Leistungen aus der Grundversicherung erbringen.

Allerdings gibt es für solche Fälle die freiwilligen Zusatzversicherungen. ÖKK vergütet einen Beitrag aus den Zusatzversicherungen «Allgemeiner Zusatz», «Privat-Zusatz» und «ÖKK FAMILY» an Aqua Fit Kurse. » Hier erhalten Sie weitere Informationen.

Kommentar schreiben

Anrede:*

Name:*

Vorname:*

Mail:*

Kommentar:*

* Eingabe erforderlich