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Üblicherweise besteht bei einer Prämienerhöhung einer Zusatzversicherung eine verkürzte Kündigungsfrist. In der Regel kann diese innerhalb von 30 Tagen nach Prämienankündigung oder bis Ende Jahr gekündigt werden. Branchenüblich ist eine Kündigungsfrist bis zum 30. November. Wichtig: Innerhalb dieser Frist können nur die Zusatzversicherungen gekündigt werden, die eine Prämienerhöhung verzeichnen. Bei unveränderter Prämienhöhe ist meistens eine mehrmonatige Kündigungsfrist einzuhalten. Diese ist je Krankenversicherung unterschiedlich und ist in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen geregelt. Eine Übersicht finden Sie » hier.
Die Grundversicherung kennt andere Kündigungsfristen: Für eine Kündigung per 31. Dezember muss das Kündigungsschreiben als eingeschriebener Brief bis zum 30. November resp. bis zum letzten Arbeitstag im November bei der Krankenversicherung eingetroffen sein.
Mein Tipp: Kündigen Sie Ihre aktuellen Zusatzversicherungen nur, wenn Ihnen von der neuen Krankenversicherung eine vorbehaltlose Aufnahmebestätigung vorliegt. Bei weiteren Fragen helfen Ihnen unsere Kundenberater gerne weiter. |