Stefan Schena 7.10.2010 |
Liebe Frau Zech
In der Grundversicherung gibt es keine Karenzfrist. Sie können die Grundversicherung also mühelos wechseln. Gedeckt sind alle Mutterschaftsleistungen, die das Gesetz vorschreibt (Kontrolluntersuche, Ultraschall, Geburt im Wohnkanton und in der allgemeinen Abteilung). Anders sieht es bei den Zusatzversicherungen aus: Dort gibt es für Schwangerschaft eine Karenzfrist von 270 Tagen. Wir beraten Sie gerne persönlich unter 0800 838 000 oder besuchen Sie uns auf der » ÖKK Agentur in Ihrer Nähe.
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