CEO Forum
 |
 |
| AUTOR |
BEITRAG |
Carmen Cadisch 19.05.2009 |
Wieso wird eine Schwangerschaft als Krankheit abgerechnet? |
Stefan Schena 26.05.2009 |
Grundsätzlich wird eine Schwangerschaft als Schwangerschaft abgerechnet. Wurde Ihre Schwangerschaft als Krankheit auf der Rechnung ausgewiesen, ist das ein Fehler Ihres Arztes, indem er die falsche Diagnose auf der Rechnung aufgeführt hat. Dies hat für Sie die Folge, dass Sie neben der Franchisenbelastung auch eine Kostenbeteiligung von 10% zu tragen haben. Wenn wir solche Fehler bemerken, weisen wir den Arzt darauf hin und verlangen eine neue Rechnung. Zur Ergänzung: Handelt es sich um eine Schwangerschaft mit Komplikationen, muss der Arzt auf der Rechnung die Diagnose Krankheit vermerken und dann gilt für die Abrechnung die Franchisenbelastung und die Kostenbeteiligung trotz Schwangerschaft. Dies ist im Krankenversicherungsgesetzt so geregelt. |
|
|
 |
|
ÖKK a lei più vicina
Ci contatti se desidera una consulenza o informazioni su un’assicurazione oppure un servizio specifici.
|
|