Die Komplementär- und Alternativmedizin betrachtet den Menschen ganzheitlich und beleuchtet speziell den Hintergrund einer Krankheit. Die Schulmedizin hingegen fokussiert sich auf die Symptome und beobachtet Veränderungen im menschlichen Organismus.
Komplementärmedizin: Diagnostische und therapeutische Verfahren, die ergänzend zur klassischen Schulmedizin eingesetzt werden.
Alternativmedizin: Diagnostische und therapeutische Verfahren, die anstatt der Methoden der Schulmedizin eingesetzt werden.
Komplementär- und Alternativmedizin in der Grundversicherung
Die Grundversicherung übernimmt die Kosten für fünf Behandlungsmethoden:
- Akupunktur
- Anthroposophische Medizin
- Traditionelle Chinesische Medizin (TCM)
- Homöopathie
- Phytotherapie (Pflanzenheilkunde)
Diese Methoden sind den anderen von der Grundversicherung getragenen medizinischen Fachrichtungen gleichgestellt und werden entsprechend der Franchise angerechnet.
Die Behandlung muss von einer schulmedizinischen Fachperson mit entsprechendem Fähigkeitsausweis durchgeführt werden. Zudem muss die Behandlung medizinisch notwendig sein. Das ist zum Beispiel bei Heuschnupfen der Fall oder bei einer Ergänzung zu einer Heilbehandlung.
An Behandlungen ohne medizinische Notwendigkeit beteiligt sich die Grundversicherung nicht; so zum Beispiel bei vorbeugenden Behandlungen und bei sogenannten Befindlichkeitsstörungen wie Verspannungen, Nervosität oder Stress.
In gewissen Fällen hat die Versicherung Rückfragen zur medizinischen Notwendigkeit und stellt dem ärztlichen oder therapeutischen Fachpersonal einen Fragebogen zu. Dies ist teilweise bei längeren Behandlungen nötig, da die Angaben auf den weitergeleiteten Rechnungen zu wenig über eine medizinische Notwendigkeit aussagen.
Komplementär- und Alternativmedizin in der Zusatzversicherung
Zusatzversicherungen beteiligen sich auch an Kosten für Behandlungsmethoden, die nicht von der Grundversicherung gedeckt werden.
Möchten Sie die volle Leistung der Versicherung beziehen, dann muss die Behandlungsmethode und auch die therapeutische Fachperson von ÖKK anerkannt sein.
Ein*e Patient*in muss sich nicht zwingend an eine*n Schulmediziner*in wenden, sondern kann sich auch von einer therapeutischen oder naturheil Fachperson behandeln lassen.
Anerkannte Therapiemethoden
Über die Zusatzversicherung ÖKK NATUR werden diverse alternativmedizinische Methoden anerkannt. Details können Sie dem Infoblatt entnehmen. Anerkannte alternativmedizinische Therapiemethoden (Zusatzversicherung ÖKK NATUR)
Anerkannte Therapeuten
ÖKK legt hohen Wert auf die Behandlung durch qualifiziertes ärztliches Fachpersonal und Therapeut*innen. Darum muss die ärztliche oder therapeutische Fachperson im Erfahrungsmedizinischen Register (EMR) eingetragen sein.
Das EMR ist eine unabhängige Prüfstelle, welche die Ausbildungen in der Komplementär- und Alternativmedizin prüft und das EMR-Qualitätslabel vergibt. Ob Mediziner*innen und Fachpersonen aus der Alternativ- und Komplementärmedizin EMR-anerkannt sind, erfahren Sie auf der EMR-Website.