Fallen Mitarbeitende wegen Krankheit, Mutter- oder Vaterschaft länger aus, sichert eine Krankentaggeldversicherung – wie die ÖKK ERWERBSAUSFALLVERISCHERUNG – den Lohn ab.
In der Schweiz ist diese Versicherung im Gegensatz zur obligatorischen Unfallversicherung freiwillig. Trotzdem entscheiden sich rund 80 % der Arbeitgeber*innen für eine Kollektiv-Krankentaggeldversicherung. Sie gibt finanzielle Sicherheit – für Arbeitgebende und Arbeitnehmende.
Rang 1 in der Kategorie «Fristen und Leistungen»
Das VZ VermögensZentrum analysiert jährlich die Leistungen gemäss den allgemeinen Vertragsbedingungen (AVB) zahlreicher Versicherer. Dabei werden zwei Hauptkategorien bewertet:
- Fristen und Leistungen
- Arbeitsverhältnis und Vertragsbedingungen
In der Kategorie Fristen und Leistungen erreicht die ÖKK Krankentaggeldversicherung 20 von 20 Punkten und belegt den ersten Platz. Volle Punktzahl gibt es bei:
- Leistungserschöpfung
- Familienzulagen
- Lohnnachgenuss

Quote
«Wie bereits im Vorjahr bietet ÖKK im Bereich der Fristen und Leistungen gemäss den Standardabdeckungen der AVBs das attraktivste Gesamtpaket an.»
Starke Leistung auch bei «Arbeitsverhältnis und Vertragsbedingungen»
Auch in der zweiten Kategorie erzielt ÖKK sehr gute Bewertungen – etwa bei Auslandaufenthalten, unbezahltem Urlaub und dem Verzicht auf das Kündigungsrecht.

ÖKK mit idealer Schadenquote
Die Schadenquote ist ein zentraler Indikator für die künftige Prämienentwicklung. Versicherer streben meist 70–75 % an. Zwischen 2021 und 2023 lag der Durchschnitt der 15 grössten Schweizer Versicherer bei 83 %.
ÖKK zeigt als einzige KTG-Anbieterin über mehrere Jahre eine optimale Schadenquote, was auf risikogerechte Prämien zurückzuführen ist und zu einer stabilen und nachhaltigen Prämienentwicklung führt.
Taggeld-Leistungen kurz erklärt
Die Leistungserschöpfung ist die maximale Leistungsdauer (730 Tage).
Familienzulagen sollen die finanzielle Mehrbelastung durch Kinder teilweise ausgleichen. ÖKK leistet diese Zulagen ebenfalls bei Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit.
Hinterbliebene haben bei ÖKK nach dem Tod der*des Arbeitnehmenden Anspruch auf weitere Lohnzahlungen. Die gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen müssen erfüllt sein (Unterstützungspflicht).
ÖKK gewährt Versicherungsschutz während des unbezahlten Urlaubs. Der Lohnausfall wird erst ab Wiedereintritt entschädigt.
Die Versicherung gilt weltweit mit Ausnahmen, die in den AVB aufgeführt sind.
Nach Beginn der Arbeitsunfähigkeit muss der Fall innert 30 Tagen mittels Krankheitsanzeige an ÖKK gemeldet werden.
Die Wartefrist beginnt an dem Tag, an dem nach ärztlicher Bescheinigung die Arbeitsunfähigkeit einsetzt, frühestens jedoch drei Tage vor der ersten ärztlichen Behandlung. Ohne gegenteilige Vereinbarung werden die Wartefristen für jeden Krankheitsfall oder Unfall neu bestimmt.
ÖKK verzichtet auf das Recht, im Leistungsfall zu kündigen. Dieser Verzicht gibt den Versicherungsnehmenden Sicherheit.
Prävention und Case-Management gewinnt an Bedeutung
Da krankheits- und unfallbedingte Absenzen zunehmen (von 2,9 % im Jahr 2010 auf 3,8 % im Jahr 2024), gewinnt Prävention an Bedeutung. ÖKK bietet kostenloses Case Management: Fachpersonen begleiten erkrankte Mitarbeitende und fördern eine schnelle, nachhaltige Rückkehr in den Arbeitsprozess.
Informationen zur VZ-Studie

Das VZ VermögensZentrum ist ein führender unabhängiger Finanzdienstleister in der Schweiz. Gemäss VZ ist das Ziel der vorliegenden Studie, den Arbeitnehmenden und Arbeitgebenden einen Überblick über den gesamten Markt zu geben.





