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ÖKK auf Rang 1 beim Krankentaggeld – VZ-Auszeichnung 2026

Das VermögensZentrum bestätigt: ÖKK bietet beim Krankentaggeld das beste Gesamtpaket für Fristen und Leistungen – für Sicherheit in Ihrem Unternehmen.

Fallen Mitarbeitende wegen Krankheit, Mutter- oder Vaterschaft länger aus, sichert eine Krankentaggeldversicherung – wie die ÖKK ERWERBSAUSFALLVERISCHERUNG – den Lohn ab.
In der Schweiz ist diese Versicherung im Gegensatz zur obligatorischen Unfallversicherung freiwillig. Trotzdem entscheiden sich rund 80 % der Arbeitgeber*innen für eine Kollektiv-Krankentaggeldversicherung. Sie gibt finanzielle Sicherheit – für Arbeitgebende und Arbeitnehmende.

Rang 1 in der Kategorie «Fristen und Leistungen»

Das VZ VermögensZentrum analysiert jährlich die Leistungen gemäss den allgemeinen Vertragsbedingungen (AVB) zahlreicher Versicherer. Dabei werden zwei Hauptkategorien bewertet:

  1. Fristen und Leistungen
  2. Arbeitsverhältnis und Vertragsbedingungen

In der Kategorie Fristen und Leistungen erreicht die ÖKK Krankentaggeldversicherung 20 von 25 Punkten und belegt den ersten Platz. Volle Punktzahl gibt es bei:

  • Leistungserschöpfung
  • Familienzulagen
  • Lohnnachgenuss

Quote

«Im Bereich der Fristen und Leistungen gemäss den Standardabdeckungen der AVB bietet ÖKK das attraktivste Gesamtpaket.»

VZ VermögensZentrum im August 2026

Starke Leistung auch bei «Arbeitsverhältnis und Vertragsbedingungen»

Auch in der zweiten Kategorie erzielt ÖKK sehr gute Bewertungen – etwa bei Auslandaufenthalten, unbezahltem Urlaub und dem Verzicht auf das Kündigungsrecht.

Taggeld-Leistungen kurz erklärt

Die Leistungserschöpfung ist die maximale Leistungsdauer (730 Tage).

Familienzulagen sollen die finanzielle Mehrbelastung durch Kinder teilweise ausgleichen. ÖKK leistet diese Zulagen ebenfalls bei Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit.

Hinterbliebene haben bei ÖKK nach dem Tod der*des Arbeitnehmenden Anspruch auf weitere Lohnzahlungen. Die gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen müssen erfüllt sein (Unterstützungspflicht).

ÖKK gewährt Versicherungsschutz während des unbezahlten Urlaubs. Der Lohnausfall wird erst ab Wiedereintritt entschädigt.

Die Versicherung gilt weltweit mit Ausnahmen, die in den AVB aufgeführt sind.

Nach Beginn der Arbeitsunfähigkeit muss der Fall innert 30 Tagen mittels Krankheitsanzeige an ÖKK gemeldet werden.

Die Wartefrist beginnt an dem Tag, an dem nach ärztlicher Bescheinigung die Arbeitsunfähigkeit einsetzt, frühestens jedoch drei Tage vor der ersten ärztlichen Behandlung. Ohne gegenteilige Vereinbarung werden die Wartefristen für jeden Krankheitsfall oder Unfall neu bestimmt.

ÖKK verzichtet auf das Recht, im Leistungsfall zu kündigen. Dieser Verzicht gibt den Versicherungsnehmenden Sicherheit.

Prävention und Case-Management gewinnt an Bedeutung

Da krankheits- und unfallbedingte Absenzen zunehmen (von 2,9 % im Jahr 2010 auf 3,6 % im Jahr 2025), gewinnt Prävention an Bedeutung. ÖKK bietet kostenloses Case Management: Fachpersonen begleiten erkrankte Mitarbeitende und fördern eine schnelle, nachhaltige Rückkehr in den Arbeitsprozess.

Informationen zur VZ-Studie

Das VZ VermögensZentrum ist ein führender unabhängiger Finanzdienstleister in der Schweiz. Ziel der Studie ist es, Arbeitnehmenden und Arbeitgebenden einen Überblick über den gesamten Markt zu geben.