2024
Verzinsung Altersguthaben im Jahr 2024 mit 4,00 %
Die Stiftung weist eine hohe finanzielle und strukturelle Stabilität aus. Die Altersguthaben wurden im ver-
gangenen Jahr mit 4,00 Prozent verzinst – 2,75 Prozent mehr als mit dem gesetzlichen BVG-Zinssatz.
2023
Verzinsung Altersguthaben im Jahr 2023 mit 2,25 %
Es ist uns eine Freude anzukünden, dass der Stiftungsrat beschlossen hat, die obligatorischen und überobligatorischen Altersguthaben per 31. Dezember 2023 mit 2,25 % zu verzinsen. Dies entspricht einer Zusatzverzinsung von 1,25 % gegenüber dem BVG-Mindestzinssatz von 1.00 %.
Der Stiftungsrat hat im Dezember 2023 diverse Beschlüsse gefasst.
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