Sie haben gekündigt, um zum Beispiel eine Weltreise zu machen? Dann können Sie den Versicherungsschutz gegen Unfälle beim Versicherer Ihres Arbeitgebers bis zu sechs Monate verlängern. Sie profitieren insofern, als dass Sie zum Beispiel im Falle eines Unfalls keinen Selbstbehalt zahlen müssen, was der Fall wäre, würden Sie die Unfalldeckung wieder in Ihre private Krankenversicherung einschliessen.
Sie beenden das Arbeitsverhältnis bei Ihrem jetzigen Arbeitgeber. Wenn Sie keine neue Arbeitsstelle antreten, endet nach 31 Tagen der Versicherungsschutz gegen Unfälle. Sie möchten wissen, wie Sie sich für Unfälle versichern können?
Sie haben verschiedene Möglichkeiten
- Wenn Sie innerhalb von 31 Tagen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses eine neue Stelle antreten und mindestens 8 Stunden pro Woche arbeiten, müssen Sie nichts unternehmen. Sie sind über die ÖKK Unfallversicherung Ihres letzten Arbeitgebers versichert
- Sofern Sie mehr als 31 Tage nach Beendigung oder Unterbruch des Arbeitsverhältnisses keinen neuen Arbeitgeber haben, können Sie mit der Abredeversicherung die Nichtberufsunfallversicherung für maximal 6 Monate verlängern. Die Abredeversicherung kostet für jeden (auch angebrochenen) Monat 40 Franken.
- Wenn Sie keine Abredeversicherung abschliessen, müssen Sie 31 Tage nach Austritt die Unfallversicherung in Ihrer Krankenkasse einschliessen.