Eine Frau und ein Mann in Sportkleidung sitzen auf einer Holzbank in der Natur und lächeln.

Der direkteste Weg: Ihre Grundversicherung mit freier Arztwahl

Sie möchten wählen, welche*r Ärzt*in Sie behandelt und falls nötig direkt auf eine spezialisierte Fachperson zugehen? Mit ÖKK BASIS entscheiden Sie.

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Ihre Vorteile

Freie Arztwahl in der ganzen Schweiz

Direkter Zugang zu Spezialist*innen und Fachärzt*innen

Bei Bedarf ergänzender und kostenloser medizinischer Rat durch Medgate

Leistungen der Grundversicherung

Spital

Grundversicherung

Allgemein

Allgemeine Abteilung (Tarif Wohnkanton)
Allgemeine Abteilung (Tarif Wohnkanton)

Doppelter Tarif Wohnkanton

Bis zum doppelten Tarif der allgemeinen Abteilung des Wohnkantons, in der EU gemäss bilateralen Abkommen
Bis zum doppelten Tarif der allgemeinen Abteilung des Wohnkantons, in der EU gemäss bilateralen Abkommen

Allgemein

Allgemeine Abteilung (Tarif Wohnkanton)
Allgemeine Abteilung (Tarif Wohnkanton)

Allgemein

Allgemeine Abteilung (Tarif Wohnkanton)
Allgemeine Abteilung (Tarif Wohnkanton)

Transport, Rettung, Suche

Bis CHF 500

50 %, bis CHF 500 pro Kalenderjahr (Transport)
50 %, bis CHF 5’000 pro Kalenderjahr (Rettung in der Schweiz)
keine Leistungen für Rücktransport
50 %, bis CHF 500 pro Kalenderjahr (Transport)
50 %, bis CHF 5’000 pro Kalenderjahr (Rettung in der Schweiz)
keine Leistungen für Rücktransport

Ärztliche Behandlung

Doppelter Tarif Wohnkanton

Bis zum doppelten Tarif des Wohnkantons, in der EU gemäss bilateralen Abkommen
Bis zum doppelten Tarif des Wohnkantons, in der EU gemäss bilateralen Abkommen

100%

In der Schweiz: Vollständige Übernahme der Kosten (unter Berücksichtigung der Franchise und des Selbstbehalts)
In der Schweiz: Vollständige Übernahme der Kosten (unter Berücksichtigung der Franchise und des Selbstbehalts)

Alternativmedizin

Fünf Methoden

Akupunktur, anthroposophische Medizin, Chinesische Medizin, Homöopathie, Phytotherapie durch Ärzt*innen mit entsprechender Weiterbildung
Akupunktur, anthroposophische Medizin, Chinesische Medizin, Homöopathie, Phytotherapie durch Ärzt*innen mit entsprechender Weiterbildung

Sehhilfen

CHF 180 bis 18 Jahre

CHF 180 pro Kalenderjahr (bis zum 18. Geburtstag)
CHF 180 pro Kalenderjahr (bis zum 18. Geburtstag)

Hilfsmittel

Gemäss Mittel- und Gegenständeliste

Gemäss Mittel- und Gegenständeliste
Gemäss Mittel- und Gegenständeliste

Prävention

100 % alle 3 Jahre

Eine Untersuchung pro drei Kalenderjahre (unter Berücksichtigung der Franchise und des Selbstbehalts)
Eine Untersuchung pro drei Kalenderjahre (unter Berücksichtigung der Franchise und des Selbstbehalts)

Gemäss Leistungsverordnung

Gemäss Leistungsverordnung
Gemäss Leistungsverordnung

Zahnärztliche Behandlung

Kausystem, Zahnunfall

Erkrankung des Kausystems, Zahnunfall
Erkrankung des Kausystems, Zahnunfall

Mutterschaft

CHF 150 für Geburtsvorbereitung, 3 Stillberatungen

Geburtsvorbereitung bei Hebammen: CHF 150
Stillberatung bei Hebammen: 3 Sitzungen
Keine Leistungen für Rückbildung
Geburtsvorbereitung bei Hebammen: CHF 150
Stillberatung bei Hebammen: 3 Sitzungen
Keine Leistungen für Rückbildung

Pflege und Hilfe zu Hause

Untersuchung, Behandlung, Pflege

Untersuchung, Behandlung, Pflege (durch anerkannte Institution)
Untersuchung, Behandlung, Pflege (durch anerkannte Institution)

Medikamente

Gemäss Arzneimittel- und Spezialitätenliste

Gemäss Arzneimittel- und Spezialitätenliste
Gemäss Arzneimittel- und Spezialitätenliste

Kuren

Medizinische Behandlung

Medizinische Behandlung
Medizinische Behandlung

CHF 10 pro Tag

CHF 10 pro Tag, bis zu 21 Tage pro Kalenderjahr
CHF 10 pro Tag, bis zu 21 Tage pro Kalenderjahr

Nichtärztliche Psychotherapie

Bei KVG-zugelassenen Therapeut*innen

Ärztlich angeordnete Psychotherapien bei KVG-zugelassenen Therapeut*innen
Ärztlich angeordnete Psychotherapien bei KVG-zugelassenen Therapeut*innen

ÖKK vergütet Ihnen die gesetzlich vorgesehenen Leistungen nach Abzug von Franchise, Selbstbehalt und Spitalkostenbeitrag. Entdecken Sie die Leistungen der Grundversicherung auf der Seite des Bundesamtes für Gesundheit (BAG).

Die richtige Versicherung für mich.

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So funktioniert die freie Arztwahl

Bei Krankheit

  • Sie entscheiden in jeder Situation selbst, an welche medizinische Fachperson Sie sich wenden – bei Bedarf auch direkt an eine*n Spezialist*in.
  • Legen Sie immer Ihre ÖKK Versichertenkarte vor.
  • Reichen Sie Ihre Arztrechnungen und Rückerstattungsbelege bei ÖKK ein.

Im Notfall

  • Im Notfall können Sie sich direkt ans nächstgelegene Spital oder an eine*n Notärzt*in wenden.
  • ÖKK übernimmt die Kosten für die ärztliche Notfallbehandlung.

Häufige Fragen zur freien Arztwahl

Mit diesem Grundversicherungsmodell entscheiden Sie selbst, zu welchem Arzt oder zu welcher Ärztin Sie gehen.

In der Schweiz hängt die freie Arztwahl in der Grundversicherung vom Versicherungsmodell ab. Beim Standard-Modell (ÖKK BASIS) wählen Versicherte frei unter allen zugelassenen Ärzt*innen. Günstigere Modelle wie Hausarzt-, HMO- oder Telmed-Modelle schränken die Arztwahl ein, da zunächst ein definierter Erstkontakt erforderlich ist.

Sie können die Grundversicherung mit freier Arztwahl abschliessen, wenn Sie in der Schweiz offiziell wohnhaft sind oder aufgrund der bilateralen Verträge (zum Beispiel als Grenzgänger aus einem EU/EFTA-Staat) dem Schweizer Krankenversicherungsgesetz unterstellt sind. Jede Schweizer Krankenversicherung ist gesetzlich verpflichtet, Sie als antragsstellende Person unabhängig von Ihrem Alter oder Gesundheitszustand vorbehaltlos aufzunehmen.

Mit der freien Arztwahl halten Sie sich alle Optionen offen: Sie können Ihre behandelnden Ärzt*innen jederzeit frei wählen und direkt aufsuchen. Bei Bedarf gehen Sie direkt zu den Spezialist*innen Ihrer Wahl. Auch bei einem Umzug innerhalb der Schweiz behalten Sie Ihre freie Arztwahl. Wenn Sie unsicher sind, ob Sie eine medizinische Fachperson aufsuchen sollten, unterstützt Sie die kostenlose medizinische Beratung von Medgate rund um die Uhr.