Versichertenkarte ÖKK

Versichertenkarte

Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zu Ihrer Versichertenkarte.

Ihre Versichertenkarte macht die Abrechnung medizinischer Leistungen in der Schweiz, in allen EU- und EFTA-Staaten und bei ÖKK-Partnern einfach und direkt. Sie können zudem freiwillig medizinisch relevante Daten auf der Karte speichern lassen – so erhält Ihr*e Ärzt*in bei Bedarf wichtige Informationen (s. FAQ «Kann ich eigene Daten auf die Karte laden, beispielsweise Notfalldaten?»).

Gültigkeit Ihrer Karte

Haben Sie Ihre Grundversicherung bei ÖKK abgeschlossen, gilt Ihre Versichertenkarte als Europäische Krankenversicherungskarte und ist in allen EU- und EFTA-Staaten gültig. Diese Gültigkeit erkennen Sie daran, dass die Rückseite der Karte blau ist. Ist die Rückseite weiss, haben Sie nur die Zusatzversicherung bei ÖKK abgeschlossen und Ihre Versichertenkarte von ÖKK ist ausschliesslich in der Schweiz gültig. Wenn Sie Ihre Grund- und Zusatzversicherung bei zwei unterschiedlichen Krankenversicherungen abgeschlossen haben, sollten Sie deshalb beim Bezug von medizinischen Leistungen immer beide Versichertenkarten vorweisen.

Falls Sie die myÖKK-App nutzen, tragen Sie Ihre Versichertenkarte auch jederzeit digital bei sich.

Alle Angaben auf einen Blick

Auf der Karte sind folgende Daten aufgeführt: Vorname, Nachname, Geburtsdatum, Geschlecht, Versichertennummer, AHV-Nummer, Kartenkennnummer, Ablaufdatum der Karte sowie der Name der Krankenversicherung.

Zusätzlich finden Sie auf der Vorderseite eine Notfallnummer für medizinische Notfälle.

Häufige Fragen und Antworten

Die Versichertennummer steht auf der Rückseite Ihrer Karte sowie auf jedem ÖKK-Dokument.

Ja, Sie können freiwillig medizinisch relevante Daten ergänzen. Bitten Sie dazu Ihr Spital oder Ihre*n Ärzt*in, die Daten auf die Karte zu speichern. Die Leistungserbringenden sind jedoch nicht verpflichtet, diese Dienstleistung anzubieten. ÖKK hat keinen Zugriff auf die ergänzten Daten.

Beispiele für weitere medizinische Notfalldaten sind:

  • Postadresse der versicherten Person
  • Besondere Versicherungsformen (z. B. HMO-Modell)
  • Angaben über Unfall- oder Zusatzversicherungen
  • Blutgruppen- und Transfusionsdaten
  • Daten zu Impfungen
  • Transplantationsdaten
  • Allergien
  • Krankheiten und Unfallfolgen
  • Medikation
  • Notfallkontakte
  • Hinweis auf bestehende Patientenverfügung

Auf dem Mikrochip sind Ihre administrativen Daten erfasst, welche auch auf der Karte aufgedruckt sind: Vorname, Name, Geburtstag, Geschlecht, Versichertennummer, AHV-Nummer, Kartennummer, Ablaufdatum der Karte und Name der Krankenversicherung, also ÖKK. Haben Sie ausserdem freiwillig Daten auf der Karte ergänzt, sind auch diese auf dem Mikrochip gespeichert.

Auf dem Magnetstreifen auf der Rückseite Ihrer Karte ist die Kartennummer gespeichert, falls ein Lesegerät den Chip nicht lesen kann.

Die Leistungserbringenden (z. B. Ärzte, Spitäler) mit entsprechender Infrastruktur können die Daten auslesen.

Sie können die Zusatzdaten auf Ihrer Karte mit einem PIN-Code schützen. Diesen Schutz kann Ihr*e Ärzt*in aktivieren. ÖKK ist dieser PIN nicht bekannt. Auch Ihre auf der Versichertenkarte gespeicherten Daten kann ÖKK nicht einsehen.

Wenn Sie den PIN-Code nicht mehr wissen, benötigen Sie den PUK-Code, um einen neuen PIN zu definieren. Den PUK-Code finden Sie auf dem Kartenhalter (das Papier, auf dem die Versichertenkarte beim Versand aufgeklebt ist).

Sobald wir Ihre Sozialversicherungsnummer erhalten, senden wir Ihre Versichertenkarte in der Regel innerhalb von drei bis vier Wochen zu.

Melden Sie sich gerne bei Ihrer ÖKK Agentur oder rufen Sie uns unter der Gratis-Hotline 0800 838 000 an.

Melden Sie den Verlust so rasch wie möglich bei Ihrer ÖKK Agentur oder rufen Sie uns unter der Gratis-Hotline 0800 838 000 an. ÖKK sperrt anschliessend Ihre Versichertenkarte und Sie erhalten kostenlos eine neue. Ihre gespeicherten Daten gehen allerdings verloren und müssen neu gespeichert werden.

Die rechtlichen Grundlagen sind in der Verordnung über die Versichertenkarte (VVK) für die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) des Bundes geregelt und basieren auf Art. 42a des Krankenversicherungsgesetzes (KVG).
Weiterführende Informationen finden Sie auf der Website des Bundesamtes für Gesundheit (BAG).