Sind Sie bei ÖKK versichert, erhalten Sie bei unserem Partner Medgate jederzeit eine telefonische Einschätzung.
Wir kennen es: Bei gesundheitlichen Fragen gehen die Meinungen oft auseinander. Handelt es sich um leichte Beschwerden, ist das unproblematisch. Geht es allerdings um einen Eingriff, wird die Entscheidung schnell belastend. Eine Zweitmeinung gibt Ihnen Sicherheit und Orientierung. So vermeiden Sie lange Abklärungen, unnötige Kosten und Unsicherheit.
Zweitmeinung einfach telefonisch einholen
Die telemedizinische Beratung von Medgate erreichen Sie als ÖKK Versicherte*r jederzeit kostenlos unter der Nummer 0844 655 655.
Häufige Fragen und Antworten zur medizinischen Zweitmeinung
Eine ärztliche Zweitmeinung ist dann sinnvoll, wenn Sie mit einer schwerwiegenden und weitreichenden medizinischen Massnahme konfrontiert sind.
Beispiele:
- Sie haben einen Bandscheibenvorfall, und eine Operation wird vorgeschlagen.
- Sie haben Gelenkarthrose und es wird ein künstliches Gelenk empfohlen.
- Sie haben Herzrhythmusstörungen, und ein Herzschrittmacher soll eingesetzt werden.
Eine medizinische Zweitmeinung kann Ihnen Sicherheit geben und eine Entscheidungshilfe darstellen, wenn Sie sich nicht sicher sind, ob der Eingriff überhaupt nötig ist. Sie erhalten eine transparente und umfassende Information, bevor Sie über geplante, nicht notfallmässige medizinische Eingriffe entscheiden.
Eine Zweitmeinung können Sie einholen, wenn:
- ein*e Fachspezialist*in bereits eine Erstmeinung abgegeben hat.
- ein konkreter Behandlungsvorschlag vorliegt.
- eine Behandlung als Pflichtleistung nach KVG versichert ist.
Für kosmetische und notfallmässige Eingriffe ist das Einholen einer Zweitmeinung nicht möglich.
Nehmen Sie Kontakt mit uns auf, falls Sie unsicher sind. Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Nein. Jede*r Ärzt*in ist verpflichtet, den Patient*innen Einsicht in die persönlichen Krankenakte zu gewähren. Sie können also jederzeit Kopien davon anfordern – und zwar mit gutem Gewissen: Das Einholen einer Zweitmeinung ist kein Misstrauensvotum gegenüber der behandelnden Fachperson. Es zeigt vielmehr, dass Sie sich umfassend informieren und bewusst entscheiden möchten.
Eine Zweitmeinung kann zum Beispiel die folgenden Fragen beantworten:
- Brauche ich diese Operation wirklich?
- Wie verändern sich meine Gesundheit und meine Lebensqualität nach der vorgeschlagenen Operation?
- Welche Risiken und Nachteile bestehen?
- Gibt es alternative Behandlungsformen?
- Was passiert, wenn ich diese Operation nicht oder später mache?
Eine Zweitmeinung kann den vorgesehenen Eingriff bestätigen oder aber weitere Möglichkeiten zur Behandlung aufzeigen. Sie entscheiden jedoch immer frei, wie Sie anschliessend vorgehen möchten. Eine allfällige Behandlung wird in der Regel nicht durch die Zweitmeinungsärzt*innen durchgeführt.
Für ÖKK Versicherte ist die telefonische, unabhängige Zweitmeinung über Medgate kostenlos: 0844 655 655.
Die Auskunft erfolgt ausschliesslich mündlich, die beratende Person setzt sich vorgängig nicht mit Ihrer Krankheitsakte auseinander und es erfolgen keine physischen Untersuchungen.





