Sind Sie bei ÖKK versichert, können Sie bei unserem Partner Medgate jederzeit telefonisch eine Einschätzung einholen.
Wir kennen es alle: Bei gesundheitlichen Themen gehen die Meinungen oft auseinander. Handelt es sich um leichte Beschwerden, ist das nicht weiter belastend. Geht es allerdings um schwerwiegende Entscheidungen, wie zum Beispiel bei einer Transplantation oder einer Rückenoperation, kann eine Zweitmeinung Sicherheit oder wichtige Anhaltspunkte geben. Fühlen sich Patient*innen mit der Erstmeinung einer ärztlichen Fachperson unsicher oder überfordert, kann eine Odyssee von Spezialist*in zu Spezialist*in entstehen – oft verbunden mit sehr langen Wartezeiten und hohen Kosten für Sie persönlich, aber auch für das Gesundheitswesen. Das muss nicht sein: Wenn Sie bei ÖKK versichert sind, kommen Sie schnell und unkompliziert zu einer kostenlosen Zweitmeinung.
Zweitmeinung über Medgate
Die telemedizinische Beratung von Medgate können Sie als ÖKK Versicherte*r zur Klärung Ihrer medizinischen Fragen jederzeit kostenlos unter der Nummer 0844 655 655 erreichen.
Wichtige Fragen und Antworten
Bei schwerwiegenden und weitreichenden medizinischen Massnahmen
Eine ärztliche Zweitmeinung ist dann sinnvoll, wenn Sie mit einer schwerwiegenden und weitreichenden medizinischen Massnahme konfrontiert sind. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn…
… Sie einen Bandscheibenvorfall haben und man Ihnen eine Operation vorschlägt.
… man Ihnen bei Gelenkarthrose den Einsatz eines künstlichen Gelenks empfiehlt.
… Sie Herzrhythmusstörungen haben und vor einer Operation zum Einsatz eines Herzschrittmachers stehen.
Bei Zweifeln an einer ärztlichen Erstmeinung
Eine medizinische Zweitmeinung kann Ihnen Sicherheit geben und eine Entscheidungshilfe darstellen, wenn Sie sich nicht sicher sind, ob der Eingriff überhaupt nötig ist. Hier geht es um eine transparente und umfassende Information gegenüber Ihnen als Patient*in bei geplanten, nicht notfallmässigen, medizinischen Massnahmen.
Damit Sie eine medizinische Zweitmeinung einholen können, muss ein*e Fachspezialist*in Ihnen bereits eine Erstmeinung abgegeben und einen konkreten Behandlungsvorschlag unterbreitet haben. Ebenfalls muss es sich bei Ihrer ambulanten oder stationären Behandlung um eine Pflichtleistung nach Krankenversicherungsgesetz KVG handeln. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf, falls Sie unsicher sind. Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Für kosmetische und notfallmässige Eingriffe ist das Einholen einer Zweitmeinung nicht möglich.
Nein. Jede*r Ärzt*in ist verpflichtet, den Patient*innen Einsicht in die persönlichen Krankenakte zu gewähren. Sie können also jederzeit Kopien davon anfordern – und zwar mit gutem Gewissen: Das Einholen einer Zweitmeinung ist kein Misstrauensvotum gegenüber der behandelnden Fachperson. Es zeigt vielmehr, dass Sie sich umfassend informieren möchten.
Eine Zweitmeinung kann zum Beispiel die folgenden Fragen beantworten:
- Brauche ich diese Operation wirklich?
- Wie verändern sich meine Gesundheit und meine Lebensqualität nach der vorgeschlagenen Operation?
- Welche Risiken und Nachteile bestehen?
- Gibt es alternative Behandlungsformen?
- Was passiert, wenn ich diese Operation nicht oder später mache?
Eine Zweitmeinung kann den vorgesehenen Eingriff bestätigen oder aber weitere Möglichkeiten zur Behandlung aufzeigen. Sie entscheiden jedoch immer frei, wie Sie anschliessend vorgehen möchten. Eine allfällige Behandlung wird in der Regel nicht durch die Zweitmeinungsärzt*innen durchgeführt.
Wenn Sie bei ÖKK versichert sind, können Sie jederzeit eine kostenlose und unabhängige telefonische Zweitmeinung bei Medgate einholen unter der Nummer 0844 655 655. Die Auskunft erfolgt ausschliesslich mündlich, die beratende Person setzt sich vorgängig nicht mit Ihrer Krankheitsakte auseinander und es erfolgen keine physischen Untersuchungen.





