Steuerbescheinigung der Krankenkasse

Bis Mitte Februar erhalten Sie von uns jeweils die Steuerbescheinigung über Ihre Krankenkassenprämien. Hier erfahren Sie, wie Sie das Dokument lesen oder nachbestellen können.

Jeweils bis Mitte Februar erhalten Sie als versicherte Person die Steuerbescheinigung von ÖKK automatisch zugestellt. Wenn Sie die Versandart «nur elektronisch» gewählt haben, erhalten Sie die detaillierte Steuerbescheinigung über myÖKK. Versicherte mit der Versandart «elektronisch und Post» erhalten die Steuerbescheinigung sowohl per Post als auch über myÖKK.

Die Bescheinigung listet alle Kosten auf, die Sie im Steuerjahr für die Krankenversicherung aufgewendet haben. Sie können diese Kostenübersicht der Steuererklärung beilegen. Detaillierte Informationen erhalten Sie in unserem Begleitbrief oder in der offiziellen Wegleitung zur Steuererklärung Ihres Wohnkantons.

Steuerbescheinigung bestellen

Die Steuerbescheinigung wird Ihnen bis Mitte Februar per Post oder über myÖKK zugestellt. Falls Sie eine weitere Kostenübersicht benötigen, füllen Sie bitte untenstehendes Formular aus.