Unfalldeckung einschliessen

Sie sind nicht über Ihren Arbeitgeber oder als selbständig Erwerbstätige*r gegen Unfall versichert, muss die Unfalldeckung in Ihrer Grundversicherung eingeschlossen werden.

Sie sind weniger als acht Stunden pro Woche bei einem Arbeitgeber angestellt, selbstständig erwerbend ohne freiwillige Unfallversicherung, nicht erwerbstätig, Hausfrau oder Hausmann, Kind oder Pensionär? Dann ist die Unfalldeckung in der Grundversicherung einzuschliessen.