Bis zu 15.5 % sparen*
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Gut aufgehoben: Ihre Grundversicherung im Hausarztmodell

Bei diesem Grundversicherungsmodell ist Ihre erste Anlaufstelle immer Ihr*e (Tele-)Hausärzt*in – bei allen gesundheitlichen Fragen. Mit diesem Modell sparen Sie Prämien.

Jetzt Prämie berechnen

Ihre Vorteile

Bei Krankheit kennen Sie Ihre erste Anlaufstelle.

Sie sparen bis zu 15.5 Prozent Prämien im Vergleich zur klassischen Grundversicherung*.

Ihr*e (Tele-)Hausärzt*in kennt Sie und Ihre Bedürfnisse am besten.

Neu im Hausarztmodell: Tele-Hausärzt*in

Im Grundversicherungsmodell ÖKK CASAMED HAUSARZT können Sie neu auch eine*n Tele-Hausärzt*in als erste Anlaufstelle wählen. Dabei profitieren Sie von verschiedenen Vorteilen.

Tele-Hausärzt*in kennenlernen

Leistungen der Grundversicherung

Spital

Grundversicherung

Allgemein

Allgemeine Abteilung (Tarif Wohnkanton)
Allgemeine Abteilung (Tarif Wohnkanton)

Doppelter Tarif Wohnkanton

Bis zum doppelten Tarif der allgemeinen Abteilung des Wohnkantons, in der EU gemäss bilateralen Abkommen
Bis zum doppelten Tarif der allgemeinen Abteilung des Wohnkantons, in der EU gemäss bilateralen Abkommen

Allgemein

Allgemeine Abteilung (Tarif Wohnkanton)
Allgemeine Abteilung (Tarif Wohnkanton)

Allgemein

Allgemeine Abteilung (Tarif Wohnkanton)
Allgemeine Abteilung (Tarif Wohnkanton)

Transport, Rettung, Suche

Bis CHF 500

50 %, bis CHF 500 pro Kalenderjahr (Transport)
50 %, bis CHF 5’000 pro Kalenderjahr (Rettung in der Schweiz)
keine Leistungen für Rücktransport
50 %, bis CHF 500 pro Kalenderjahr (Transport)
50 %, bis CHF 5’000 pro Kalenderjahr (Rettung in der Schweiz)
keine Leistungen für Rücktransport

Ärztliche Behandlung

Doppelter Tarif Wohnkanton

Bis zum doppelten Tarif des Wohnkantons, in der EU gemäss bilateralen Abkommen
Bis zum doppelten Tarif des Wohnkantons, in der EU gemäss bilateralen Abkommen

100%

In der Schweiz: Vollständige Übernahme der Kosten (unter Berücksichtigung der Franchise und des Selbstbehalts)
In der Schweiz: Vollständige Übernahme der Kosten (unter Berücksichtigung der Franchise und des Selbstbehalts)

Alternativmedizin

Fünf Methoden

Akupunktur, anthroposophische Medizin, Chinesische Medizin, Homöopathie, Phytotherapie durch Ärzt*innen mit entsprechender Weiterbildung
Akupunktur, anthroposophische Medizin, Chinesische Medizin, Homöopathie, Phytotherapie durch Ärzt*innen mit entsprechender Weiterbildung

Sehhilfen

CHF 180 bis 18 Jahre

CHF 180 pro Kalenderjahr (bis zum 18. Geburtstag)
CHF 180 pro Kalenderjahr (bis zum 18. Geburtstag)

Hilfsmittel

Gemäss Mittel- und Gegenständeliste

Gemäss Mittel- und Gegenständeliste
Gemäss Mittel- und Gegenständeliste

Prävention

100 % alle 3 Jahre

Eine Untersuchung pro drei Kalenderjahre (unter Berücksichtigung der Franchise und des Selbstbehalts)
Eine Untersuchung pro drei Kalenderjahre (unter Berücksichtigung der Franchise und des Selbstbehalts)

Gemäss Leistungsverordnung

Gemäss Leistungsverordnung
Gemäss Leistungsverordnung

Zahnärztliche Behandlung

Kausystem, Zahnunfall

Erkrankung des Kausystems, Zahnunfall
Erkrankung des Kausystems, Zahnunfall

Mutterschaft

CHF 150 für Geburtsvorbereitung, 3 Stillberatungen

Geburtsvorbereitung bei Hebammen: CHF 150
Stillberatung bei Hebammen: 3 Sitzungen
Keine Leistungen für Rückbildung
Geburtsvorbereitung bei Hebammen: CHF 150
Stillberatung bei Hebammen: 3 Sitzungen
Keine Leistungen für Rückbildung

Pflege und Hilfe zu Hause

Untersuchung, Behandlung, Pflege

Untersuchung, Behandlung, Pflege (durch anerkannte Institution)
Untersuchung, Behandlung, Pflege (durch anerkannte Institution)

Medikamente

Gemäss Arzneimittel- und Spezialitätenliste

Gemäss Arzneimittel- und Spezialitätenliste
Gemäss Arzneimittel- und Spezialitätenliste

Kuren

Medizinische Behandlung

Medizinische Behandlung
Medizinische Behandlung

CHF 10 pro Tag

CHF 10 pro Tag, bis zu 21 Tage pro Kalenderjahr
CHF 10 pro Tag, bis zu 21 Tage pro Kalenderjahr

Nichtärztliche Psychotherapie

Bei KVG-zugelassenen Therapeut*innen

Ärztlich angeordnete Psychotherapien bei KVG-zugelassenen Therapeut*innen
Ärztlich angeordnete Psychotherapien bei KVG-zugelassenen Therapeut*innen

ÖKK vergütet Ihnen die gesetzlich vorgesehenen Leistungen nach Abzug von Franchise, Selbstbehalt und Spitalkostenbeitrag. Entdecken Sie die Leistungen der Grundversicherung auf der Seite des Bundesamtes für Gesundheit (BAG).

Die richtige Versicherung für mich.

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So funktioniert das Hausarztmodell

Bei Krankheit

  • Kontaktieren Sie in jeder Situation zuerst Ihre*n (Tele-)Hausärzt*in aus der ÖKK Hausarztliste.
  • Bei Bedarf überweist Sie (Tele-)Hausärzt*in an eine*n Spezialist*in oder ein Spital.
  • Ausnahmen: Für kinder-, frauen-, augen- und zahnärztliche Behandlungen können Sie sich direkt an eine*n Spezialist*in wenden, ohne Erstkontakt zu Ihrem*Ihrer (Tele-)Hausärzt*in
  • Legen Sie immer Ihre ÖKK Versichertenkarte vor.
  • Reichen Sie Ihre Arztrechnungen und Rückerstattungsbelege bei ÖKK ein.

Im Notfall

  • Im Notfall müssen Sie nicht zwingend Ihre erste Anlaufstelle kontaktieren. Sie können sich auch direkt ans nächstgelegene Spital oder an eine*n Notärzt*in wenden.
  • Informieren Sie Ihre*n Hausärzt*in innerhalb von zwanzig Tagen nach dem Notfall und besprechen Sie gemeinsam das weitere Vorgehen.
  • Gehen Sie wie beschrieben vor, übernimmt ÖKK die Kosten für die ärztliche Notfallbehandlung.

Häufige Fragen zum Hausarztmodell

Im Hausarztmodell ist Ihre erste Anlaufstelle immer Ihr*e gewählte*r Haus*ärztin oder eine Tele-Hausärzt*in. Bei gesundheitlichen Fragen oder Beschwerden wenden Sie sich zuerst an diese Anlaufstelle. Bei Bedarf überweist diese Sie an Spezialist*innen oder in ein Spital. Dieses koordinierte Vorgehen kann Ihre Behandlung effizienter machen.

Ja, mit dem Hausarztmodell sparen Sie bis zu 15.5 Prozent Prämien. Das Sparpotenzial hängt von der Prämienregion, dem Alter, der gewählten Franchise sowie der Unfalldeckung ab. Berechnen Sie unverbindlich Ihre Prämie mit unserem Prämienrechner.

Besuche bei Gynäkolog*innen, Zahnärzt*innen und Augenärzt*innen sind ohne Erstbesuch beim Hausarzt oder bei der Hausärztin möglich. Ebenfalls ausgenommen sind Notfallbehandlungen.

Beim Hausarztmodell ist immer Ihr*e Hausärzt*in Ihre erste Anlaufstelle. Beim HMO-Modell sind Sie ebenfalls an eine erste Anlaufstelle gebunden, erhalten Ihre Behandlung aber innerhalb eines festen Netzwerks von Ärzt*innen – organisiert in einer HMO-Gruppenpraxis.

Mit dem Entscheid für das Hausarztmodell ÖKK CASAMED HAUSARZT verpflichten Sie sich, bei gesundheitlichen Problemen stets zuerst Ihre*n Hausärzt*in aufzusuchen. Sollten Sie ohne vorgängige Überweisung direkt ein*e Spezialist*in aufsuchen, kann Sie ÖKK in das Standardmodell der Grundversicherung umteilen. Dadurch verlieren Sie Ihren Rabatt auf die Grundversicherungsprämie.

Ihre*n Hausärzt*in können Sie jederzeit wechseln. Prüfen Sie dafür, ob Ihr*e neue Ärztin auf der Hausarztliste aufgeführt ist. Anschliessend können Sie uns Ihren Wechsel via Web-Formular oder telefonisch mitteilen.

* Das Sparpotenzial hängt von der Prämienregion, dem Alter, der gewählten Franchise sowie der Unfalldeckung ab.