Eine Frau mit Rucksack steht in einer Berglandschaft und lächelt.

Für unbeschwerte Ferien: Ihre Reiseversicherung

Sie möchten ganzjährig und weltweit unbeschwert unterwegs sein? Stellen Sie mit ÖKK TOURIST Ihre Reiseversicherung ganz nach Ihren Bedürfnissen zusammen.

Ihre Vorteile

weltweit und das ganze Jahr über für Einzelpersonen oder die ganze Familie gültig

unerwartet hohe Kosten im Ausland vermeiden

vier individuell kombinierbare Module (Heilungskosten, Reiserechtsschutz, Annullierungskosten, Reisegepäck)

Unsere Leistungen

Stellen Sie sich Ihren persönlichen Versicherungsschutz aus den folgenden vier Modulen zusammen. Sie können ÖKK TOURIST für sich selbst oder für die ganze Familie abschliessen. Nicht versichert sind Krankheiten und Unfallfolgen, die bei Reiseantritt bereits bekannt waren oder deren Behandlung für die versicherte Person vorhersehbar war.

Heilungskosten

ÖKK TOURIST übernimmt weltweit die Kosten für notfallmässige Behandlungen beim Arzt oder im Spital. Zudem bietet sie hilfreiche Dienstleistungen.

  • Notfallbehandlungen bei Krankheit, Unfall oder verfrühter Geburt
  • Notruf und medizinische Beratung bei der ÖKK Notrufzentrale – weltweit rund um die Uhr erreichbar unter +41 41 210 44 88
  • Transport, Such-, Rettungs- und Bergungsaktionen
  • Extra-Rückreise, auch für Familienangehörige
  • Besuchsreise für nahestehende Personen
  • Kostenvorschuss an ein Spital
  • Vermittlung von Kontakten zu Spitälern und Ärzten in der Nähe Ihres Aufenthaltsortes
  • Übersetzungshilfe durch die ÖKK Notrufzentrale

Die Zusatzversicherung ÖKK TOURIST übernimmt nur diejenigen Kosten, die nicht von der Grundversicherung gedeckt sind. Die Reiseversicherung kommt also erst zum Zug, nachdem die Grundversicherung gezahlt hat. Versicherte müssen sich deshalb mit Franchise und Selbstbehalt an den Kosten beteiligen.

Maximal 250'000 Franken für Einzelpersonen, 500'000 Franken für Familien.

Als Einzelperson bezahlen Sie vier Franken pro Monat, für Familien sind es sechs Franken.

Kontaktieren Sie bei Notfällen im Ausland die ÖKK Notrufzentrale (+41 41 210 44 88). Sie ist rund um die Uhr für Sie da.

Reiserechtsschutz

Die Versicherung übernimmt Anwalts-, Experten- und Gerichtskosten, die durch Rechtsschutz-Fälle ausserhalb der Schweiz und des Fürstentums Liechtenstein entstehen. Im Rechtsfall unterstützt Sie unsere Partnerin, die Coop Rechtsschutz AG.

  • Kosten von Rechtsanwälten, Mediatoren und Experten
  • Verfahrens- und Gerichtskosten
  • Prozessentschädigungen
  • Reisespesen und Übersetzungskosten

Innerhalb Europas werden maximal 300'000 Franken pro Fall übernommen.
Ausserhalb Europas sind Rechtsschutz-Fälle bis 100'000 Franken gedeckt.

Als Einzelperson bezahlen Sie 3.60 Franken pro Monat, für Familien sind es 7.20 Franken.

Bitte erfassen Sie die Schadenmeldung direkt bei der Coop Rechtschutz AG, der Versicherungsträgerin dieses Moduls. Das passende Formular finden Sie untenstehend:

Annullierungskosten

Die Versicherung übernimmt die Annullierungs- oder Mehrkosten für gebuchte Reiseleistungen weltweit, wenn Sie die Reise zum Beispiel infolge Krankheit, Unfall oder Tod gar nicht oder verspätet antreten können oder wenn Sie die Reise vorzeitig abbrechen müssen. ÖKK TOURIST übernimmt auch einen Beitrag an die Mehrkosten, wenn Sie Ihre Reise verlängern müssen.

  • Annullierungskosten
  • Beitrag an die Mehrkosten für verspäteten Antritt oder für verfrühten Abbruch einer Reise
  • Beitrag an die Mehrkosten einer Reiseverlängerung

Maximal 20'000 Franken für Einzelpersonen und 50'000 Franken für Familien pro Ereignis.
Bei Verlängerung der Reise sind es maximal 700 Franken pro Person.

Als Einzelperson bezahlen Sie 7.20 Franken pro Monat, für Familien sind es 11.50 Franken.

Bitte erfassen Sie die Schadenmeldung direkt bei der Europäischen Reiseversicherung, der Versicherungsträgerin dieses Moduls.
Die passenden Formulare finden Sie untenstehend:

  • Reiseannullierung – Annullierungskosten vor Antritt der Reise
  • Reisezwischenfälle – Verspäteter Antritt, vorzeitiger Abbruch oder Verlängerung der Reise (SOS-Versicherung während der Reise)

Reisegepäck

Die Versicherung übernimmt weltweit die Kosten, die infolge eines Diebstahls, eines Verlustes oder einer Beschädigung des persönlichen Reisegepäcks entstehen. Versichert sind alle Gegenstände, die Sie zum persönlichen Eigenbedarf auf die Reise mitnehmen. Nicht versichert sind zum Beispiel Bargeld, Fahrkarten, Souvenirs und Geschenke.

  • Kostenfolgen von Diebstahl, Verlust oder Beschädigung Ihres persönlichen Gepäcks

Maximal 4'000 Franken für Einzelpersonen und 10'000 Franken für Familien pro Ereignis.

Als Einzelperson bezahlen Sie 9.00 Franken pro Monat, für Familien sind es 14.40 Franken.

Bitte erfassen Sie die Schadenmeldung direkt bei der Europäischen Reiseversicherung, der Versicherungsträgerin dieses Moduls.
Das passende Formular finden Sie untenstehend:

Die richtige Versicherung für mich.

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Wann lohnt sich ÖKK TOURIST?

ÖKK TOURIST ergänzt Ihre Grundversicherung, wenn Sie gerne unterwegs sind. Denn gerade auf Reisen ist es beruhigend zu wissen, dass Sie auch im Notfall bestens geschützt sind. Medizinische Behandlungen im Ausland oder Rücktransporte in die Schweiz sind oft teuer und ungenügend gedeckt durch die gesetzliche Kranken- und Unfallversicherung. ÖKK TOURIST schliesst diese Lücken zuverlässig und sorgt dafür, dass Sie Ihre Reise unbeschwert geniessen können und abgesichert sind, falls doch einmal etwas Unvorhergesehenes passiert.

Sie sind auf der Suche nach einem kurzfristigen Versicherungsschutz, der nur für eine bestimmte Reisedauer gültig ist? Schliessen Sie unsere Reiseversicherung ÖKK TOURIST SUBITO schnell und einfach online ab – auch wenn Sie nicht bei ÖKK versichert sind.

Welche Leistungen sind versichert?

Geben Sie eine Leistung ein – wir sagen Ihnen, ob sie versichert ist.

Häufige Fragen zur Reiseversicherung

Der Versicherungsabschluss steht allen Personen ohne Altersbeschränkung offen, die über eine obligatorische Krankenpflegeversicherung in der Schweiz oder im Fürstentum Liechtenstein verfügen und den gesetzlichen Wohnsitz in der Schweiz oder in Liechtenstein haben.

Versichert sind die auf der Versicherungspolice aufgeführte Person (Versicherungsnehmer*in), deren Ehe- beziehungsweise Lebenspartner*in, die eigenen Kinder sowie die Kinder des*r Partner*in, sofern sie im selben Haushalt leben.

Die Schadenabwicklung bei ÖKK TOURIST erfolgt direkt über unsere externen Partner: die Europäische Reiseversicherung (ERV) und Coop Rechtsschutz.

  • Bei Reiseannullierungen vor Antritt der Reise, bei Zwischenfällen während der geplanten Reise sowie bei Diebstahl, Verlust oder Beschädigung Ihres Reisegepäcks melden Sie sich bitte direkt bei der ERV über die verlinkten Online-Formulare.
  • Bei Anliegen rund um den Reiserechtsschutz melden Sie sich bitte direkt bei Coop Rechtsschutz.

ÖKK TOURIST ist ganzjährig gültig. ÖKK TOURIST SUBITO hingegen kann auf Tagesbasis abgeschlossen werden und gilt entsprechend nur für eine bestimmte Dauer. Die Leistungen sind grundsätzlich identisch – mit einer Ausnahme: Bei den Annullierungskosten ist bei ÖKK TOURIST eine höhere Versicherungssumme eingeschlossen.

Nein. ÖKK TOURIST ist keine Abredeversicherung. Die Abredeversicherung erbringt die gleichen Leistungen wie die ordentliche Nichtberufsunfallversicherung gemäss UVG. Eine Abredeversicherung können Sie abschliessen, wenn Sie kündigen und/oder die Erwerbstätigkeit vorübergehend aufgeben – zum Beispiel bei einem unbezahlten Urlaub. Hier geht es zur Abredeversicherung von ÖKK.