Sonnenbrille liegt am Strand auf dem Sand, im Hintergrund das Meer

Reiseversicherung: kurzfristig oder ganzjährig?

Wer ins Ausland reist, sollte an die passende Krankenversicherung denken. Ob kurzfristig oder ganzjährig – so sichern Sie sich im Ausland und in den Ferien optimal ab.

Wozu brauche ich im Ausland eine Reiseversicherung?

Knochenbrüche und hohes Fieber kennen leider keine Ferien. Bei notfallmässigen Behandlungen in EU- und EFTA-Ländern übernimmt Ihre obligatorische Kranken- oder Unfallversicherung die gleichen Leistungen, wie wenn Sie im entsprechenden Land versichert wären. In allen anderen Ländern bezahlt sie höchstens das Doppelte der Kosten, die in der Schweiz anfallen würden. In einem Land mit hohen Gesundheitskosten kann eine Notfallbehandlung jedoch viel teurer werden. Hier schützt Sie eine Reiseversicherung.

Welche Reiseversicherungen gibt es?

Bei ÖKK gibt es zwei davon, ÖKK TOURIST und ÖKK TOURIST SUBITO. Der Unterschied: ÖKK TOURIST ist das ganze Jahr gültig, ÖKK TOURIST SUBITO für die von Ihnen gewählte Dauer. ÖKK TOURIST SUBITO kann übrigens auch von Personen abgeschlossen werden, die nicht bei ÖKK versichert sind. Beide Versicherungen gelten weltweit und können für Einzelpersonen oder die ganze Familie abgeschlossen werden. Die Notrufzentrale von ÖKK ist für Versicherte rund um die Uhr erreichbar (+41 41 210 44 88).

Abgeschlossene Versicherungen ÖKK TOURIST ÖKK TOURIST SUBITO
Dauer

ganzjährig

gewählte Dauer

Heilungskosten

Einzelperson: max. 250'000 Franken

Familie: max. 500'000 Franken

Einzelperson: max. 250'000 Franken
Familie: max. 500'000 Franken

Reiserechtsschutz

Innerhalb Europas: max. 300'000 Franken
Ausserhalb Europas: max. 100'000 Franken

Innerhalb Europas: max. 300'000 Franken
Ausserhalb Europas: max. 100'000 Franken

Annullierungskosten

Einzelperson: max. 10'000 Franken
Familie: max. 20'000 Franken

Einzelperson: max. 10'000 Franken
Familie: max. 20'000 Franken

Reisegepäck

Einzelperson: max. 4'000 Franken
Familie: max. 10'000 Franken

Einzelperson: max. 4'000 Franken
Familie: max. 10'000 Franken

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Dauer
ÖKK TOURIST

ganzjährig

ÖKK TOURIST SUBITO

gewählte Dauer

Heilungskosten
ÖKK TOURIST

Einzelperson: max. 250'000 Franken

Familie: max. 500'000 Franken

ÖKK TOURIST SUBITO

Einzelperson: max. 250'000 Franken
Familie: max. 500'000 Franken

Reiserechtsschutz
ÖKK TOURIST

Innerhalb Europas: max. 300'000 Franken
Ausserhalb Europas: max. 100'000 Franken

ÖKK TOURIST SUBITO

Innerhalb Europas: max. 300'000 Franken
Ausserhalb Europas: max. 100'000 Franken

Annullierungskosten
ÖKK TOURIST

Einzelperson: max. 10'000 Franken
Familie: max. 20'000 Franken

ÖKK TOURIST SUBITO

Einzelperson: max. 10'000 Franken
Familie: max. 20'000 Franken

Reisegepäck
ÖKK TOURIST

Einzelperson: max. 4'000 Franken
Familie: max. 10'000 Franken

ÖKK TOURIST SUBITO

Einzelperson: max. 4'000 Franken
Familie: max. 10'000 Franken

ÖKK TOURIST

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ÖKK TOURIST SUBITO

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Was deckt eine Reiseversicherung ab?

Sowohl bei ÖKK TOURIST als auch bei ÖKK TOURIST SUBITO können Sie aus vier Modulen frei wählen: Heilungskosten, Reiserechtsschutz, Annullierungskosten und Reisegepäck.

Häufige Fragen und Antworten

Das Modul «Heilungskosten» lohnt sich besonders für Reisen in Länder ausserhalb der EU/EFTA mit hohen Gesundheitskosten, zum Beispiel in die USA oder die Vereinigten Arabischen Emirate, nach Kanada, Thailand oder Japan. Mit der Reiseversicherung von ÖKK können Sie aber auch Reiserechtsschutz, Annullierungskosten oder Ihr Reisegepäck versichern – ganz egal, wohin Sie verreisen.

Die Schweizerische Rettungsflugwacht Rega bietet ihren Gönner*innen im Ausland zwei Dienstleistungen an: medizinische Beratung per Telefon und Rückführung in die Schweiz. Nun stellt sich die Frage, ob Ihre Reiseversicherung da mithalten kann. Die Reiseversicherungen ÖKK TOURIST und ÖKK TOURIST SUBITO können es – und bieten noch viel mehr.

Die Prämie für die Reiseversicherung haben Sie bereits bezahlt. Da die Reiseversicherung aber nur die Kosten übernimmt, die über die Leistungen der Grundversicherung hinausgehen, müssen Sie bei Krankheit im Ausland wie üblich Franchise und Selbstbehalt bezahlen. Dasselbe gilt bei einem Unfall, sofern dieser durch die Krankenversicherung gedeckt ist. Sind Sie hingegen über Ihren Arbeitgeber unfallversichert, fallen keine Kosten für Franchise und Selbstbehalt an.

Quellen: Bundesamt für Statistik, Suva, Henley Passport Index, Rega