Paar schiebt Fahrräder durch eine malerische Altstadt

Gästeversicherung

Mit der Reiseversicherung für Gäste geniesst Ihr Besuch aus dem Ausland einen sicheren Aufenthalt in der Schweiz. Sie kann zudem Voraussetzung für ein Visum für die Schweiz sein.

Sie bekommen bald Besuch von Ihren Verwandten aus dem Ausland? Auch im Moment der Vorfreude ist es wichtig, an den Versicherungsschutz für Ihre Gäste zu denken; damit sich diese bei ihrem Aufenthalt in der Schweiz rundum wohl fühlen.

Als in der Schweiz krankenversicherte Person können Sie hierzulande eine Reiseversicherung für sich und Ihre engste Familie abschliessen, wenn Sie Familie oder Freunde im Ausland besuchen. Kommt der Besuch hingegen zu Ihnen in die Schweiz und hat in seinem Heimatland selbst keine Reiseversicherung abgeschlossen, so können Sie für ihn eine Gästeversicherung abschliessen. Ihre Gäste sind damit für den Anteil der Heilungskosten versichert. Das heisst, wenn Ihr Besuch während seines Aufenthalts bei Ihnen krank wird oder einen Unfall hat, übernimmt die Versicherung einen grossen Teil der Kosten.

Welche Kosten sind versichert?

Versichert sind die Kosten für notfallmässige medizinische Behandlungen von Krankheiten oder Unfällen. Dazu zählen zum Beispiel Heilungsmassnahmen, ärztlich angeordnete Spitalaufenthalte in allgemeiner Abteilung inkl. medizinischer Hilfsmittel. Pro Schadenfall gilt ein Selbstbehalt von 200 Franken (für Personen über 60 Jahre gilt ein Selbstbehalt von 500 Franken). Das heisst, die ersten 200 bzw. 500 Franken müssen Sie selbst bezahlen. Ebenfalls versichert sind Such- und Bergungskosten. Im Todesfall werden die Repatriierung bzw. die Heimschaffung organisiert und bezahlt.

Was ist nicht versichert?

Nicht versichert sind zum Beispiel Kosten für medizinische Behandlungen, die nicht auf einen medizinischen Notfall zurückzuführen sind, bereits vor Anreise bestehende Leiden, allgemeine Kontrolluntersuchungen oder Routinekontrollen, Schwangerschaft und Geburt sowie psychische oder psychosomatische Störungen.

Wer kann sich versichern lassen?

Sowohl Einzelpersonen als auch Familien können sich versichern lassen. Speziell angesprochen sind Personen mit Wohnsitz ausserhalb der EU sowie der EFTA-Staaten, weil für sie eine Gästeversicherung Voraussetzung für ein Visum ist. Für den Erhalt eines Visums (Schweiz oder Schengen-Staaten) ist eine Versicherungssumme von mindestens 50’000 Franken pro Person erforderlich. Die maximale Versicherungsdauer pro Aufenthalt beträgt 180 Tage. Die Versicherung kann bis maximal fünf Tage nach Einreise in die Schweiz oder den Schengen-Raum abgeschlossen werden.