Zwei Männer sitzen an einem Tisch und sprechen miteinander.

Verlässliches Auffangnetz: Ihre Versicherung bei Erwerbsausfall

ÖKK COMPENSA ist Ihre Taggeldversicherung, um Einkommensausfälle bei Krankheit, Unfall oder Geburt auszugleichen. So sorgen Sie für Ihre finanzielle Sicherheit.

Vorteile

finanzielle Engpässe bei gesundheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit vermeiden (ab 25 Prozent)

Lücke zum Bruttolohn schliessen und Lebensstandard beibehalten

für Angestellte, Selbstständige und Nicht-Erwerbstätige

Unsere Leistungen

  • Sie können Unfall, Krankheit oder beides versichern.
  • Erwerbsausfall infolge von Geburt ist im Krankentaggeld miteingeschlossen. Es werden mindestens acht Wochen Taggeldleistungen vergütet.
  • Sie können Ihren gesamten Lohn oder nur einen Teil davon versichern.
  • Selbstständige können zusätzlich zum Einkommen auch gewisse Fixkosten versichern.
  • Hausfrauen und Hausmänner, Personen in Ausbildung und im Familienbetrieb arbeitende Angehörige ohne Barlohn können sich bis zur Höhe der einfachen AHV-Maximalrente versichern.

Wann lohnt sich ÖKK COMPENSA?

ÖKK COMPENSA unterstützt Sie, wenn das Leben eine Pause verlangt. Die Ergänzungsversicherung schützt Sie vor Einkommenseinbussen bei Krankheit, Unfall oder Geburt – einfach und zuverlässig. Sie können Ihren gesamten Lohn oder einen Teil davon versichern und erhalten bei gesundheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit ein entsprechendes Taggeld.

ÖKK COMPENSA eignet sich für Angestellte, Selbstständige sowie Nicht-Erwerbstätige.

Bitte beachten Sie, dass ÖKK COMPENSA für Personen zwischen 15 und 60 Jahren offensteht und Sie bei der Antragsstellung voll arbeitsfähig sein müssen.

Häufige Fragen und Antworten

ÖKK COMPENSA richtet sich an Angestellte, Selbstständige und Nicht-Erwerbstätige (Hausfrauen und Hausmänner, Personen in Ausbildung und im Familienbetrieb arbeitende Angehörige ohne Barlohn), die bei gesundheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit finanzielle Engpässe vermeiden möchten. Die Zusatzversicherung richtet sich an Personen mit Wohnsitz in der Schweiz.

Die Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit muss von einer durch ÖKK anerkannten ärztlichen Fachperson oder Chiropraktor*in ausgestellt sein.

Die Höhe des Taggelds wird zwischen der versicherten Person und ÖKK vereinbart. Das Taggeld entspricht dem 365. Teil des versicherten Erwerbsausfalls eines Jahres. Die Maximaldeckung beträgt 200'000 Franken jährlich (bei Personen, die aus einer ÖKK Kollektivversicherung übertreten, sind es maximal 250'000 pro Jahr).

Die Prämienhöhe wird risikogerecht festgesetzt und hängt beispielsweise von Lebensalter, Wohnort, vereinbarter Wartefrist, Taggeldhöhe, versicherten Risiken sowie versicherter Leistungsdauer der versicherten Person ab.

Der Leistungsanspruch beginnt nach Ablauf der Wartefrist beziehungsweise am Tag der Geburt. Die Wartefrist beginnt am ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit (frühestens drei Tage vor der ersten ärztlichen Behandlung). Wartefristen bis und mit 21 Tage werden für jeden Krankheitsfall oder Unfall neu berechnet. Längere Wartefristen gelten nur einmal pro Kalenderjahr.
Die Leistungsdauer ist in der Versicherungspolice aufgeführt und bemisst sich je Versicherungsfall. Für Krankheit und Unfall zusammen wird das versicherte Taggeld während maximal 730 beziehungsweise 365 Tagen ausbezahlt.