Wohin sende ich den Rückforderungsbeleg, wenn ich die Rechnung selbst bezahlt habe?
Reichen Sie Ihre Rechnungen und Belege am einfachsten über das Kundenportal myÖKK oder die myÖKK App ein. So erhalten Sie Ihre Rückerstattung einfach und schnell – abzüglich Ihrer Kostenbeteiligung (Jahresfranchise und Selbstbehalt).
Muss ich eine Arzt- oder Spitalrechnung zuerst selbst bezahlen und dann an ÖKK senden - oder umgekehrt?
Wenn die Rechnung auf Sie ausgestellt ist, bezahlen Sie diese bitte selbst. Reichen Sie den Rückforderungsbeleg oder die Originalrechnung am einfachsten über das Kundenportal myÖKK oder die myÖKK App ein. So wird Ihre Rückerstattung schnell bearbeitet.
Damit Sie Ihr Geld zeitnah erhalten, empfehlen wir, die Belege möglichst bald nach Erhalt einzureichen. Selbstverständlich können Sie diese auch am Jahresende einreichen – die frühzeitige Einreichung beschleunigt jedoch die Auszahlung. .
Wir empfehlen Ihnen ausserdem, die Rechnung erst dann zu bezahlen, wenn Sie von uns die Rückerstattung erhalten haben. Damit helfen Sie uns, gegen überhöhte Rechnungen von Leistungserbringenden (ärztliche Fachpersonen, Spitäler, usw.) vorzugehen. Damit verhindern wir gemeinsam, dass Sie mehr bezahlen als nötig.
Woran kann es liegen, dass ÖKK meine Rechnung noch nicht bezahlt hat?
Vom Rechnungsbetrag ziehen wir Ihre Kostenbeteiligung (Jahresfranchise und Selbstbehalt) ab, und zwar so lange, bis Ihre Beteiligung komplett bezahlt ist. Wenn der Rechnungsbetrag kleiner ist als Ihre Jahresfranchise, erhalten Sie keine Rückerstattung, sondern eine Abrechnungsübersicht. Dort sehen Sie, dass der Rechnungsbetrag bereits von der Franchise abgezogen wurde und wie hoch Ihre restliche Jahresfranchise ist.
Falls wir noch keine Kontoverbindung von Ihnen haben, teilen Sie uns bitte Ihr Bank- oder Postkonto mit.
Ich habe meine Grund- und Zusatzversicherungen jeweils bei unterschiedlichen Krankenkassen. Wie rechne ich mit zwei Versicherungen ab?
- Machen Sie eine Kopie der Arzt- oder Spitalrechnung.
- Senden Sie die Originalrechnung an die Krankenversicherung, bei welcher Sie die obligatorische Grundversicherung haben.
- Die Krankenversicherung rechnet Ihnen die Leistungen aus der Grundversicherung ab.
- Vergleichen Sie die erhaltene Leistungsabrechnung mit Ihrer Arzt- oder Spitalrechnung.
- Sind Leistungen aus der Grundversicherung nicht übernommen worden, senden Sie die Kopie der Rechnung und die Kopie der Leistungsabrechnung an die Krankenversicherung, bei welcher Sie die Zusatzversicherungen haben.
- Werden Leistungen aus einer Zusatzversicherung übernommen, rechnet das Krankenversicherungsunternehmen diese ab und Sie erhalten wiederum eine Leistungsabrechnung.
Wie kontrolliere ich meine Arzt- und Spitalrechnung?
Wer Rechnungen von ärztlichen und therapeutischen Fachpersonen oder von einem Spital kontrollieren will, versteht als Laie oft nur Bahnhof. Wir erklären Ihnen, wie Sie die Codes entziffern können.
TG steht für «Tiers garant»: Sie bezahlen die Rechnung und schicken den Rückforderungsbeleg ihrer Krankenversicherung.
TP steht für «Tiers payant»: Die Rechnungen gehen direkt an ihre Krankenversicherung. Sie erhalten nur die Leistungsabrechnung. Als Versicherungsnehmer*in steht Ihnen eine Rechnungskopie vom Leistungserbringer zu, wenn dieser in TP abrechnet.
Die Diagnose versteckt sich im sogenannten «Tessiner Code» oder dem «ICD-10» und gibt nur ein sehr breit gefasstes Krankheitsbild an.
Waren Sie an diesem Tag in Behandlung? Achtung: Auch telefonische Konsultationen werden verrechnet und ebenso weitere Leistungen, die in Abwesenheit des Patienten (z.B. Aktenstudium) geschehen.
Die Leistungen werden in unterschiedliche Tarife unterteilt.Am häufigsten sind die Ziffern 001 für ärztliche Leistungen, 402 für Medikamente und 317 für Laboranalysen.
Bei 1 übernimmt die Grundversicherung die Kosten (PFL = Pflichtleistung), bei 0 nicht (NPFL = Nicht-Pflichtleistung).






