Sofern Sie mindestens acht Stunden pro Woche beim selben Arbeitgeber angestellt sind, sind Sie bereits über diesen gegen die finanziellen Folgen eines Unfalls versichert. Aus diesem Grund können Sie nach Artikel 8 des Krankenversicherungsgesetzes (KVG) die Unfalldeckung aus Ihrer Grundversicherung (ÖKK BASIS) ausschliessen.
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Unfalldeckung ausschliessen
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