Ihre Vorteile
freie Wahl der Klinik und des behandelnden medizinischen Fachpersonals in der Schweiz bei Krankheit und Unfall
mehr Ruhe und Komfort im Spital dank Einzel- oder Zweibettzimmer
Absicherung bei Notfällen im In- und Ausland, inklusive Beiträgen an Transport-, Rettungs- und Bergungskosten
Unsere Leistungen
Spital
Transport, Rettung, Suche
Wann lohnt sich ÖKK SPITAL?
ÖKK SPITAL ergänzt Ihre Grundversicherung dort, wo Sie mehr Komfort, Wahlfreiheit und Sicherheit wünschen.
Bei Krankheit oder Unfall bestimmen Sie selbst, in welchem Spital und von welchem medizinischen Fachpersonal Sie behandelt werden. Je nach Bedarf wählen Sie zwischen allgemein, halbprivat oder privat; und profitieren von mehr Ruhe und Privatsphäre während Ihres Aufenthalts.
Zusätzlich sind Sie bei Notfällen im Ausland abgesichert. ÖKK SPITAL beteiligt sich an Transport-, Rettungs- und Bergungskosten – für ein gutes Gefühl, wenn es darauf ankommt.
Je nach gewähltem Modul übernimmt ÖKK SPITAL bestimmte Leistungen bis zu festgelegten Höchstbeträgen. Im Falle von Mutterschaft gilt eine Karenzfrist von 360 Tagen ab Versicherungsbeginn.
Häufige Fragen zur Spitalversicherung
Sie haben die Wahl zwischen sechs Leistungsstufen: FLEX MINI, FLEX, HALBPRIVAT, PRIVAT, PRIVAT UNFALL, GLOBAL.
Bei FLEX MINI zum Beispiel, bestimmen Sie je nach Situation und Fall, ob Sie «allgemein» oder «halbprivat» in das Spital eingewiesen werden möchten.
Sie finden in unserer Leistungsübersicht eine Auflistung der Vorteile jeder Leistungsstufe und können diese praktisch vergleichen.
Zur Leistungsübersicht der Leistungsstufen
In der Schweiz haben Sie bei allen Leistungsstufen freie Arztwahl, sofern Sie mindestens halbprivat versichert sind. Bei ÖKK FLEX MINI gilt die freie Arztwahl nur, wenn Sie sich für halbprivat entscheiden. Beim Modul FLEX gilt sie bei halbprivater oder privater Behandlung.
Mit freier Arztwahl entscheiden Sie selbst, von welcher ärztlichen Fachperson Sie im Spital behandelt werden möchten. Dies gilt für von ÖKK anerkannte Spitäler und Belegärzt*innen.
Die Liste der Spitäler und Belegärzt*innen mit begrenzter oder ohne Kostenübernahme finden Sie hier.
Zusatzversicherungen sind freiwillig. Je nach Krankengeschichte kann ein Antrag abgelehnt oder nur mit Einschränkungen angenommen werden.
Mit ÖKK OPTION sichern Sie sich heute den vorbehaltslosen Zugang zu einer späteren Zusatzversicherung – auch für alle Leistungsstufen von ÖKK SPITAL.
Weitere Informationen zum Angebot
Mit ÖKK SPITAL profitieren Sie von freier Arzt- und Spitalwahl – sowohl bei Spital- als auch bei Rehabilitationsaufenthalten. Sie können sich von spezialisierten Fachpersonen behandeln lassen und profitieren von deren Erfahrung. Zusätzlich geniessen Sie mehr Ruhe, Privatsphäre und oft schnellere Behandlungstermine. Das hilft Ihnen, sich in Ruhe zu erholen.
Mit ÖKK SPITAL HALBPRIVAT sind Sie in einem Zweibettzimmer untergebracht und können sich von der leitenden ärztlichen Fachperson behandeln lassen.
Mit ÖKK SPITAL PRIVAT haben Sie Zugang zur privaten Abteilung in der ganzen Schweiz, geniessen höchsten Komfort, maximale Privatsphäre und werden auf Wunsch von Chefärzt*innen betreut.
Mit ÖKK SPITAL FLEX entscheiden Sie erst beim Spitaleintritt, ob Sie allgemein, halbprivat oder privat behandelt werden möchten. Sie beteiligen sich mit 15 Prozent (halbprivat, maximal 1'500 Franken pro Jahr) beziehungsweise 25 Prozent (privat, maximal 4'500 Franken pro Jahr) an den Kosten.
Mit ÖKK SPITAL FLEX MINI wählen Sie zwischen allgemein und halbprivat – ebenfalls erst bei Spitaleintritt – mit einer Kostenbeteiligung von 35 Prozent (maximal 4'500 Franken pro Jahr).
Die private Unfallversicherung ergänzt andere Sozialversicherungen. Sie übernimmt nur jenen Teil der Kosten, der nicht bereits gedeckt ist. Bestehen mehrere Versicherungen, gelten die gesetzlichen Rangfolgen. Das heisst, die subsidiäre Versicherung kommt erst dann zum Tragen, wenn es keine anderen Versicherungen gibt, die für den Schaden deckungspflichtig sind.
Die Versicherungsdauer beträgt ein Jahr. Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein Jahr, sofern die Versicherung nicht fristgerecht gekündigt wird.
Bitte achten Sie darauf, dass das Kostengutsprachegesuch sofort – spätestens zehn Tage nach Spitaleintritt – bei ÖKK eingereicht wird. In der Schweiz übernehmen das im Normalfall die Spitalverantwortlichen selbst.
Haben Sie Fragen?
Wir sind gerne für Sie da, wenn Sie weitere Informationen oder eine unverbindliche Beratung wünschen.





