Im Interesse ihrer Versicherten engagiert sich ÖKK in den Verhandlungen mit Spitälern und Belegärzt*innen für effizient erbrachte Leistungen und angemessene Behandlungskosten. Damit sollen die hohe Qualität der Gesundheitsversorgung aufrechterhalten und finanzielle Fehlanreize verhindert werden.
In Ausnahmefällen wird in diesen sogenannten Tarifverhandlungen keine Einigung erzielt. Deshalb kommt kein Tarifvertrag zustande. Der vertragslose Zustand hat zur Folge, dass wir diese Spitäler und Belegärzt*innen nicht anerkennen. Als Kund*in müssen Sie bei einem Aufenthalt oder einer Behandlung in einem solchen Spital oder bei einem oder einer solchen Belegärzt*in die Kosten für gewisse Leistungen in der halbprivaten oder privaten Abteilung selbst übernehmen (teilweise oder vollständig).
Welche Spitäler und Belegärzt*innen betroffen sind, sehen Sie unten. Diese Listen gelten ausschliesslich für Versicherte mit den folgenden Zusatzversicherungen und mit Versicherungsbeginn ab 1. Januar 2026.
Betroffene Zusatzversicherungen
- ÖKK SPITAL FLEX MINI
- ÖKK SPITAL FLEX
- ÖKK SPITAL HALBPRIVAT
- ÖKK SPITAL PRIVAT
- ÖKK SPITAL GLOBAL
- ÖKK SPITAL PRIVAT UNFALL
- ÖKK KOMBI FLEX
- ÖKK KOMBI HALBPRIVAT
- ÖKK KOMBI PRIVAT
- ÖKK KOMBI GLOBAL
- ÖKK PRIVAT UNFALL
- ÖKK FAMILY FLEX
Bitte beachten Sie auch die geltenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) des jeweiligen Produkts, insbesondere die Kapitel «Anerkannte Leistungserbringer» und «Nicht anerkannte Leistungserbringer / Negativliste».
Betroffene Spitäler und Belegärzt*innen
Maximaltarifliste (begrenzte Kostenübernahme)
→ folgt per 1. Januar 2026
Negativliste (keine Kostenübernahme)
→ folgt per 1. Januar 2026
Massgebend ist immer die zu Behandlungsbeginn gültige Version der Liste. Änderungen sind jederzeit möglich. Sie bleiben ausdrücklich vorbehalten.
Sie planen einen Spitalaufenthalt, aber Ihr Wunschspital oder Ihr*e gewünschte*r Belegärzt*in ist auf der Liste aufgeführt? Wenden Sie sich bitte an uns, um ungedeckte Kosten zu vermeiden.


