Wie oft wird in der Schweiz gezügelt?
Eine Studie der Schweizerischen Post zeigt: Im Jahr 2023 sind 624’513 Personen umgezogen. Das entspricht 404’868 Haushalten und einem Rückgang von zehn Prozent seit 2020. Am umzugsfreudigsten sind die 18- bis 30-Jährigen (24 Prozent), aber auch jede*r vierte 30- bis 49-Jährige ist in den letzten fünf Jahren dreimal umgezogen.
Wo gibt’s die beste Gesundheitsversorgung der Schweiz?
Die Gesundheitsversorgung ist überall in der Schweiz sehr gut. Die Ärztedichte beträgt 4,6 Ärzt*innen pro 1’000 Einwohnende. Die Spitaldichte ist mit knapp 280 Spitälern sogar so hoch, dass einige von einer Überversorgung sprechen. Die höchste Spitaldichte (Spitäler/Bevölkerung) weist Graubünden auf, der einzige Kanton ohne eigenes Spital ist Appenzell Innerrhoden. Im ÖKK Spitalfinder finden Sie das passende Spital. Wer sich ausserhalb seines Wohnkantons behandeln lässt, ist mit der Zusatzversicherung ÖKK SPITAL mit freier Spital- und Arztwahl in der ganzen Schweiz gut beraten.
Wo sind die Krankenkassenprämien am tiefsten?
Die mittlere Prämie für die Grundversicherung ist mit 478 Franken im Kanton Genf am höchsten. Am wenigsten zahlt jemand im Kanton Appenzell Innerrhoden, nämlich 258 Franken. Der Landesdurchschnitt liegt bei 379 Franken. Allenfalls lohnt es sich, nach einem Kantonswechsel den Anspruch auf Prämienverbilligung neu zu prüfen, da dieser ist kantonal geregelt ist.
Was müssen Wochenaufenthalter*innen beachten?
Wer mindestens drei Monate am Stück oder im Jahr an einem vorübergehenden Wohnsitz verbringt, gilt dort als Wochenaufenthalter*in. Gründe für einen Wochenaufenthalt können zum Beispiel ein Studium oder eine Anstellung sein. Wochenaufenthalter*innen sind dort steuerpflichtig, wo sich ihr Lebensmittelpunkt befindet – in der Regel am Arbeitsort, es sei denn, sie pflegen enge Beziehungen zum Familienort. Wenn Arbeits- und Familienort in verschiedenen Kantonen liegen, ist eventuell eine Zusatzversicherung für eine ausserkantonale Spitaldeckung sinnvoll.
Was darf nach dem Umzug nicht vergessen gehen?
- Innerhalb von 14 Tagen nach dem Umzug bei alter Wohngemeinde abmelden und bei neuer anmelden
- neue Adresse an Arbeitgeber, Bank, Mobilfunkanbieter etc. mitteilen
- Umzug der Krankenkasse melden – bei ÖKK geht das am einfachsten mit der App myÖKK.
- Post an die neue Adresse umleiten
- Hausärzt*in bei Bedarf wechseln und ÖKK bekanntgeben – via myÖKK.
- (Firmenadresse im Handelsregister ändern)
- (Hund ab- und anmelden)
- (Strassenverkehrsamt des neuen Wohnkantons informieren)





