Schliessen Sie einen neuen Vertrag bei ÖKK ab? Oder wechseln Sie Ihre Grundversicherung? Hier erhalten Sie alle wichtigen Informationen, um Ihre Krankenversicherung unkompliziert abzuschliessen oder zu wechseln.
Wie kann ich meine Krankenkasse wechseln?
Eine neu abgeschlossene Grundversicherung ist in der Regel ab Anfang des neuen Jahres gültig. Die Grundversicherung kann jährlich gewechselt werden. Die Prämien für das kommende Jahr, werden vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) jeweils im Herbst bekanntgegeben. Die Grundversicherung kann regulär bis zum letzten Arbeitstag im November, zu Geschäftszeiten, gekündigt werden, um ab dem 1. Januar bei einer neuen Krankenversicherung versichert zu sein. Massgebend ist das Datum des Kündigungseingangs bei ÖKK und nicht das Datum des Poststempels.
Bei einer Franchise von 300 Franken (0 Franken bei Kindern) kann die Grundversicherung auch auf Mitte Jahr gewechselt werden. In diesem Fall ist die neue Krankenversicherung ab dem 1. Juli gültig. Neu abgeschlossene Zusatzversicherungen sind immer ab Anfang des neuen Jahres gültig.
Was sind die Fristen, um die Grundversicherung zu wechseln?
| Kündigungsdatum | Kündigungsfrist generell | Kündigungsfrist bei Mitteilung der Prämie im Herbst | |
|---|---|---|---|
| bei ordentlicher Franchise* mit freier Arztwahl | per Ende Juni oder Ende Dezember | per Ende März oder Ende September (3 Monate) | per Ende November (1 Monat) |
| bei wählbarer Franchise oder Hausarztmodell | per Ende Dezember | per Ende September (3 Monate) | per Ende November (1 Monat) |
* ordentliche Franchise = Franchise von 300 Franken bzw. 0 Franken bei Kindern
Das Versicherungsende richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen (KVG). Eine Kündigung ist nur dann gültig, wenn sie schriftlich sowie frist- und termingerecht erfolgen. Massgebend ist das Datum des Kündigungseingangs beim Versicherer und nicht das Datum des Poststempels. Ihre Kündigung muss spätestens am letzten Arbeitstag der genannten Frist, zu Geschäftszeiten, bei Ihrer Krankenkasse eintreffen. Zu Beweiszwecken wird deshalb eine Kündigung per Einschreiben empfohlen.
Was passiert mit meiner Zusatzversicherung beim Wechsel?
Alles, was Sie um die Kündigung von Zusatzversicherung wissen müssen, lesen Sie in im Beitrag Krankenversicherung kündigen.
Wie kann ich mein Grundversicherungsmodell wechseln?
Ein Wechsel des Versicherungsmodells innerhalb der Grundversicherung kann sinnvoll sein, um Kosten zu sparen oder eine für Sie praktischere Leistung zu wählen. Die Grundversicherungsmodelle von ÖKK finden Sie hier: Ihre passende Grundversicherung.
Wechseln können Sie das Modell in der Regel jährlich bis zum letzten Arbeitstag im November, zu Geschäftszeiten, um zum Jahresbeginn im neuen Modell versichert zu sein. Falls Sie bereits bei ÖKK versichert sind, können Sie den Wechsel direkt hier anfragen: Grundversicherungsmodell wechseln.
Sie möchten Ihre Krankenversicherung bei ÖKK kündigen? Schade, dass Sie uns verlassen wollen. Nehmen Sie für die Kündigung Kontakt mit der für Sie zuständigen Agentur auf oder senden Sie das ausgefüllte Formular an: info@oekk.ch
Umzug in einen anderen Kanton – kann ich meine Krankenversicherung wechseln?
Ein Umzug innerhalb der Schweiz beeinflusst Ihre Grundversicherung nicht direkt, da diese gesetzlich für alle Wohnkantone gleich geregelt ist. Sie bleiben weiterhin bei Ihrer aktuellen Versicherung, müssen jedoch die Adressänderung melden. Je nach Kanton ändern sich die Prämien, da diese in Prämienregionen unterteilt sind. Wie die Regionen aufgeteilt sind, entscheidet das Eidgenössische Departement des Innern (EDI). Hier finden Sie die Übersicht: Prämienregionen.
Kann ich meine Krankenversicherung trotz laufender Behandlung oder Vorerkrankung wechseln?
Ja, auch während laufender Behandlungen oder mit Vorerkrankungen können Sie die Grundversicherung wechseln. Die Leistungen der Grundversicherung sind gesetzlich geregelt und müssen von jedem Versicherer übernommen werden – unabhängig vom Gesundheitszustand oder einer laufenden Behandlung.
Für Zusatzversicherungen gelten jedoch andere Regeln. Versicherungen können bei Zusatzleistungen medizinische Fragen stellen und Anträge aufgrund von Vorerkrankungen ablehnen. Eine laufende Behandlung kann daher den Wechsel von Zusatzversicherungen erschweren.
Was ändert sich bei der Krankenversicherung, wenn ich heirate?
Eine Heirat wirkt sich auf die Grundversicherung zunächst nicht aus. Jeder Ehepartner bleibt selbstständig versichert.





