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Häufige Fragen zur Grundversicherung
Die Grundversicherung übernimmt die medizinisch notwendigen Kosten bei Krankheit, Unfall und Mutterschaft gemäss Krankenversicherungsgesetz (KVG). Dazu gehören unter anderem Arztbesuche, Spitalaufenthalte in der allgemeinen Abteilung, Medikamente und Notfallbehandlungen im In- und Ausland. Die Leistungen sind bei allen Krankenkassen gleich – unabhängig davon, in welchem Modell Sie versichert sind. Die Grundversicherung deckt die Kosten für die Leistungen, die der Diagnose oder Behandlung einer Krankheit und ihrer Folgen dienen.
Bei jedem Grundversicherungsmodell tragen Sie zuerst Ihre gewählte Franchise selbst. Danach übernimmt die Versicherung 90 % der weiteren Kosten, die verbleibenden 10 % zahlen Sie als Selbstbehalt.
Der Selbstbehalt ist pro Jahr begrenzt: Erwachsene zahlen maximal 700 Schweizer Franken, Kinder maximal 350 Schweizer Franken. Für Spitalaufenthalte in der allgemeinen Abteilung fällt zusätzlich ein Spitalkostenbeitrag an. Diese gesetzlichen Kostenbeteiligungen gelten unabhängig davon, in welchem Modell Sie versichert sind.
Neben dem Modell mit freier Arztwahl gibt es Versicherungsmodelle mit eingeschränkter Arztwahl. Dadurch können Sie bis zu 19 Prozent Prämien sparen. ÖKK bietet folgende Versicherungsmodelle mit eingeschränkter Arztwahl an:
- ÖKK CASAMED SELECT: Erste Anlaufstelle für medizinische Fragen ist die Telmed-Hotline, die App oder eine Partnerapotheke.
- ÖKK CASAMED 24: Telemedizinische Beratung über Hotline und App als erster Schritt – bevor allenfalls ein Arztbesuch stattfindet.
- ÖKK CASAMED HAUSARZT: Ihr*e Hausärzt*in ist bei Beschwerden Ihre erste Anlaufstelle.
- ÖKK CASAMED HMO: Die erste Behandlung findet immer in einem HMO-Gesundheitszentrum (Team aus Ärzt*innen unter einem Dach) statt.
Bei ÖKK sparen Sie mit dem HMO-Modell am meisten – bis zu 19 Prozent. Gefolgt von demvom Telmed-Modell mit App und Partnerapotheke (ÖKK CASAMED SELECT) und dem Hausarzt-Modell (ÖKK CASAMED). Hier liegt ein Sparpotenzial von bis zu 15.5 Prozent.
Alle Versicherten mit ÖKK BASIS – unabhängig von der Franchise – können per Beginn jedes Kalendermonats in ein Modell mit eingeschränkter Arztwahl (CASAMED-Modelle) wechseln.
Möchten Sie von einem CASAMED-Modell in das BASIS-Modell oder in ein anderes CASAMED-Modell wechseln, ist das jeweils per 1. Januar möglich. Eine entsprechende Mitteilung muss im Vorfeld bis spätestens Ende November (letzter Freitag des Monats) erfolgen.
Bestellen Sie unverbindlich eine Offerte für das gewünschte Modell.
Sie können den Anbieter Ihrer Grundversicherung grundsätzlich jährlich wechseln. Wenn Sie ab 1. Januar bei einer neuen Krankenversicherung versichert sein wollen, muss Ihre Kündigung bis zum letzten Arbeitstag im November eingehen. Massgebend ist das Datum des Kündigungseingangs bei der Versicherung und nicht das Datum des Poststempels. Wenn Sie Ihre Grundversicherung zu ÖKK wechseln wollen, übernehmen wir den Papierkram für Sie. Sofern Sie im klassischen Grundversicherungsmodell mit freier Arztwahl und einer Franchise von 300 Franken versichert sind, können Sie die Grundversicherung auch per 30. Juni mit einer dreimonatigen Kündigungsfrist kündigen.
Erfahren Sie in unserem Beitrag, was Sie bei einem Wechsel beachten müssen.











