Beim Hausarztmodell haben Sie bei gesundheitlichen Problemen oder bei Krankheit immer die gleiche erste Anlaufstelle: Ihre*n Hausärzt*in.
Vor- und Nachteile des Hausarztmodells
Sind Sie im Hausarztmodell versichert, zahlen Sie deutlich weniger Prämien als im Standardmodell mit freier Arztwahl.
Dadurch, dass Ihr*e Hausärzt*in immer Ihre erste Ansprechperson für gesundheitliche Fragen ist, kennt sie oder er Ihre Krankengeschichte und kann schnell Zusammenhänge herstellen. Ihnen bleibt eine Odyssee von medizinischen Fachpersonen oder von Behandlungsfehlern, weil die behandelnde Ärzt*in Ihr Patientendossier und damit Ihre gesundheitliche Vorgeschichte nicht kennt, erspart. In Absprache mit Ihrem*Ihrer Hausärzt*in können Sie bei komplexen Fällen jederzeit eine Zweitmeinung oder eine Behandlung durch eine spezialisierte Fachperson einfordern.
Und nicht zuletzt nehmen Sie mit der Versicherung in einem Hausarztmodell auch eine gesellschaftliche Verantwortung wahr: Mit einem sogenannten alternativen Versicherungsmodell, zu denen auch das Hausarztmodell gehört, tragen Sie dazu bei, die allgemeinen Gesundheitskosten möglichst tief zu halten – auch dann, wenn Sie ab und zu einen Arzttermin haben. Denn Ihr*e Hausärzt*in koordiniert sämtliche Leistungen und trägt damit eine Mitverantwortung für die Kosten.
Im Hausarztmodell sind Sie in Ihrer freien Arztwahl eingeschränkt. Wollen Sie also andere medizinischen Fachpersonen anstelle Ihres*Ihrer Hausärzt*in aufsuchen, dann brauchen Sie eine im Voraus ausgestellte Überweisung. Die Kosten für Behandlungen und Operationen, die ohne Überweisung erfolgen, müssen Sie selbst tragen. Wenden Sie sich an Ärzt*innen, die im Hausarztmodell nicht vorgesehen sind, kann ÖKK Sie in die Versicherungsvariante mit freier Arztwahl umteilen.
Häufige Fragen zum Hausarztmodell
Im Hausarztmodell legen Sie bei Versicherungsabschluss eine Hausärzt*in fest. Das ist Voraussetzung für den Abschluss des Hausarztmodells.
Der Grundgedanke des Hausarztmodells ist es, mit einer einzelnen Ansprechperson den Komfort für die Patient*innen möglichst hoch und gleichzeitig die Gesundheitskosten möglichst tief zu halten. Deshalb müssen Sie sich vertraglich für eine*n Hausärzt*in entscheiden.
Hausärzt*innen sind verpflichtet, in ihrer Abwesenheit eine Stellvertretungsregelung anzubieten. Warten Sie mit Ihren Beschwerden also nicht ab, bis Ihr*e Hausärzt*in aus den Ferien zurück ist, sondern lassen Sie sich von der offiziellen Stellvertretung behandeln. In diesem Fall übernimmt Ihre Krankenversicherung die Kosten, wie wenn Sie sich bei Ihrem*Ihrer Hausärzt*in behandeln lassen würden.
Bei Notfällen, in denen nicht unmittelbar Gefahr für Leib und Leben besteht, sollten Sie sich ebenfalls als Erstes telefonisch an Ihre*n Hausärzt*in wenden. Ist die Praxis nicht erreichbar, können Sie sich an den*die diensthabende*n Notfallärzt*in oder an ein Spital wenden. Melden Sie solche Notfallbehandlungen so schnell als möglich Ihrem*Ihrer Hausärzt*in.
In sehr bedrohlichen Situationen wählen Sie jederzeit die Nummer des Rettungsdiensts und lassen sich ins nächstgelegene Spital bringen. Informieren Sie innert zwanzig Tagen (oder lassen Sie informieren) Ihre*n Hausärzt*in. Sie oder er kann den behandelnden Ärzt*innen alle wichtigen Informationen weitergeben und sich möglicherweise auch während des Spitalaufenthalts um Sie kümmern.
Bei ÖKK können Sie unter hunderten von Hausärzt*innen in allen Regionen der Schweiz die für Sie passende Person auswählen. Ob Ihre bevorzugte medizinische Fachperson auch mit dabei ist, sehen Sie in unserem Hausarztverzeichnis.
Eine medizinische Fachperson darf grundsätzlich frei entscheiden, welche Patient*innen sie oder er behandeln möchte oder nicht. Oft erfolgt eine Ablehnung jedoch nicht aus persönlichen Gründen, sondern weil der*die Ärzt*in schlicht schon zu viele Patient*innen betreut und daher niemand Neues mehr aufnehmen kann. Anders verhält es sich in Notfällen: Da ist jede*r Ärzt*in verpflichtet, zu helfen.
Grundsätzlich brauchen Sie für den Termin bei einer medizinischen Fachperson eine Überweisung durch Ihre*n Hausärzt*in. Eine Ausnahme sind Gynäkolog*innen, Augenärzt*innen sowie Kinderärzt*innen.
Sie dürfen sich ohne vorgängige Überweisung direkt bei Ihrer Frauenärzt*in für Vorsorgeuntersuchungen sowie Schwangerschaftskontrollen anmelden. Auch wenn Sie zum Beispiel Ihre Brille anpassen lassen müssen oder eine Kontrolluntersuchung der Augen ansteht, brauchen Sie keine Überweisung, um bei einer Augenärzt*in einen Termin zu vereinbaren. Kinder und Jugendliche, die im Hausarztmodell versichert sind, können bis zum 16. Geburtstag direkt den*die Kinderärzt*in konsultieren.
Es ist wichtig, dass Sie sich an die Regeln des Hausarztmodells halten. Sollten Sie dies nicht tun, kann Sie ÖKK ohne Ihre Einwilligung ins Grundversicherungsmodell mit freier Arztwahl umteilen und Sie verlieren damit Ihren Prämienrabatt. Ebenfalls wird ÖKK Ihre Arztrechnung nicht bezahlen, wenn Sie vorab nicht Ihre*n Hausärzt*in kontaktiert haben. Ausnahmen gelten bei Notfällen.
Sie können selbstverständlich Ihre*n Hausärzt*in jederzeit wechseln, wenn Sie zum Beispiel umziehen, aber auch, wenn das Vertrauensverhältnis nicht mehr gegeben ist. Es braucht dazu gegenüber Ihrer Krankenversicherung keine Begründung. Benützen Sie als versicherte Person von ÖKK bitte Formular.
Ein Wechsel vom Hausarztmodell in das Grundversicherungsmodell mit freier Arztwahl ist immer per 1. Januar des Folgejahres möglich. Dafür muss Ihr schriftlicher Antrag mit einem Monat Kündigungsfrist, also spätestens Ende November (letzter Freitag des Monats) bei Ihrer Krankenversicherung eintreffen.






